Verkauf von Speiseeis und sonstigen Lebensmitteln auf der Donauinsel und an der Alten Donau

Wenn Sie Speiseeis oder andere Lebensmittel auf der Donauinsel und an der Alten Donau verkaufen möchten, müssen Sie eine Verkaufslizenz beantragen.

Die Verkaufslizenz berechtigt zum Verkauf von Speiseeis, Getränken (ausgenommen Getränke mit mehr als 14 Prozent Alkoholgehalt sowie offenes Bier), Obst, Gemüse, und abgepackten Lebensmitteln. Selbst zubereitete Speisen dürfen nicht verkauft werden.

Kosten und Zahlung

  • Donauinsel: 1.800 Euro netto pro Jahr und Lizenz
  • Alte Donau: 900 Euro netto pro Jahr und Lizenz

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) - Buchhaltungsabteilung 5.

Verkaufslizenz beantragen

Seit 2023 erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Lizenzen über das Vergabeportal des Aufnahmekataster Österreich (ANKÖ).

Bei diesen Vergaben, die am 17.1.2023 veröffentlicht wurden, endete die Abgabefrist am 14.4.2023.

  • Bei der Neuen Donau wurden 13 Lizenzen vergeben.
  • Bei der Alten Donau wurden 5 Lizenzen vergeben.

Vergabe restlicher Lizenzen

Laut Verfahrensverständigung sollen insgesamt 17 Lizenzen an der Neuen Donau und 10 an der Alten Donau vergeben werden, sodass die Regelung bezüglich der Nachrücker (Verfahrensverständigung Punkt 1.7.) zur Anwendung gelangt und noch weitere 4 Lizenzen an der Neuen Donau und 5 Lizenzen an der Alten Donau vergeben werden.

Diese Lizenzen werden an jene Unternehmer*innen vergeben, die die geforderten Unterlagen vollständig direkt bei der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) einbringen und die Voraussetzungen erfüllen:

  • Per Post:
    Stadt Wien - Wiener Gewässer / Gruppe Gewässermanagement
    Am Brigittenauer Sporn 7
    1200 Wien
  • Per E-Mail: post@ma45.wien.gv.at

Wichtig ist, dass die geforderten Unterlagen vollständig übermittelt werden, denn es gilt das "first come, first served"-Prinzip. Zeitpunkt für dieses Prinzip ist die Übermittlung der vollständig geforderten Unterlagen, das heißt, sollte ein Dokument fehlen und dieses wird nachgereicht, ist erst der Zeitpunkt dieser Nachreichung ausschlaggebend. Somit kann es bei einer unvollständigen Übermittlung der geforderten Unterlagen zu einem "Platzverlust" im "first come, first served"-Prinzip kommen, indem andere Unternehmer*innen die geforderten Unterlagen vollständig übermitteln und/oder eine Nachreichung früher einbringen.

Die geforderten Unterlagen verändern sich im Vergleich zu den Ausschreibungsunterlagen lediglich dahin, dass die Abgabefrist wegfällt und durch das "first come, first served"-Prinzip ersetzt wird.

Erforderliche Unterlagen

Bitte fordern Sie die Unterlagen bei der Abteilung Wiener Gewässer per E-Mail an: post@ma45.wien.gv.at

mit dem Betreff:

  • "Ansuchen um Übermittlung Unterlagen Lizenzen Donauinsel"
  • "Ansuchen um Übermittlung Unterlagen Lizenzen Alte Donau"

Die Pläne der Lizenzflächen sind hier ersichtlich:

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Wiener Gewässer
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