Richtlinien für eine Domain innerhalb von gv.at

Vergabebedingungen
Administrative Abwicklung
Nameserver

Vergabebedingungen

Zur Erlangung eines im Internet weltweit eindeutigen Domainnamens ist deren Registrierung notwendig.

Die Stadt Wien verwaltet im Namen des Bundesministeriums für Finanzen die Domain gv.at. Die hier dokumentierten Regeln gelten ausschließlich für die Vergabe von Domains innerhalb der Domain "gv.at". Regeln für die Eintragung von Namen in Second-Level Domains werden von deren Verwaltungen autonom festgelegt. Die Regeln und Abläufe sind solange gültig, bis sie durch neuere Versionen ersetzt werden.

Anträge können, wenn alle erforderlichen Informationen enthalten sind, formlos per E-Mail übermittelt werden.

Voraussetzungen und Bedingungen

Die Veröffentlichung der Daten in der NICAT-Datenbank und in im Internet gebräuchlichen Dokumentationsstellen muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller akzeptiert werden.

Alle Einträge erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine Einigung über das Bundesministerium für Finanzen erfolgen.
E-Mail: domainverwaltung-gv-at@bmf.gv.at

Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat selbst dafür zu sorgen, dass keine Rechtsverletzung in der Verwendung des Namens vorliegt. Insbesonders Marken- und Musterschutzrecht sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller selbst zu beachten. Die Vergabestelle kontrolliert nicht, ob es einen Widerspruch zur aktuellen Rechtslage gibt. Bei augenscheinlichen Konflikten können Anträge allerdings von der Vergabestelle unmittelbar abgelehnt werden, wobei seitens der Vergabestelle keine Verpflichtung zur Bekanntgabe des Ablehnungsgrundes besteht.

Aus der Delegation des Domainnamens sind keine weiteren Rechte ableitbar.

Es besteht kein Anspruch, seitens der Antragstellerin oder des Antragstellers, genau einen bestimmten Domainnamen zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domainnamens.

Es werden lediglich Domains ("NS Records") delegiert, eine Eintragung von Ressource-Records (zum Beispiel: "MX", "CNAME", ...) ist beim jeweiligen Provider zu beauftragen.

Ein Domainname muss RFC konform sein und darf nur Buchstaben ("a ... z"), Ziffern ("0 ... 9") und Bindestrich ("-") enthalten. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten und darf nicht mit Bindestrich beginnen oder enden.

Es werden unter "gv.at" keine Domains mit weniger als drei Zeichen oder andere, zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige, Top-Level Namen (zum Beispiel: "com", "edu") vergeben.

Vergaberichtlinien: Vergabepolicy gv.at - Reference Server (wien.gv.at)

Administrative Abwicklung

Vergabestelle

Bundesministerium für Finanzen
Abteilung V/B/6 - E-Government Bund / Verwaltung

Besucheranschrift: Vordere Zollamtsstraße 5, 3. Stock, A-1030 Wien

Postanschrift:
Johannesgasse 5, 1010 Wien
Telefon: +43 1 51433 505587
E-Mail: domainverwaltung-gv-at@bmf.gv.at

Stellen eines Antrages

Ihren Antrag senden Sie bitte unter Angabe von

  • Inhaber-Kontaktdaten
  • Administrativ verantwortliche Person
  • Kontaktdaten Ihres Nameservice-Betreibers
  • Angaben zu den Nameservern

per E-Mail an die oben angeführte Kontaktadresse. Im Subject-Feld geben Sie bitte "Domain-ANTRAG" an. Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn alle Daten an der Vergabestelle eingelangt sind. Seitens der Vergabestelle erfolgt ein entsprechender Support bei Unklarheiten.

Mitteilungen über Änderungen

Alle Änderungen im Bezug auf die WhoIs-Daten einer gv.at-Domain sind der Vergabestelle zeitnahe zu melden. Administrative Änderungen sind kostenfrei. Änderungen der Nameserverkonfiguration sind mit der Vergabestelle abzusprechen, um technische Ausfälle zu vermeiden (zeitliche Abfolge der Änderungen).

Gültigkeit der Delegation

Die Delegation erfolgt prinzipiell auf unbestimmte Zeit.

Rückgabe einer Domain

Eine Rückgabe einer Domain kann jederzeit erfolgen, wobei eine Verständigung durch die als admin-c angegebene Person erfolgen muss. Ein Anspruch auf Rückvergütung nicht ausgeschöpfter Gebühren besteht nicht.

Widerruf einer Delegation

Die Delegation kann nach schriftlicher Benachrichtigung der unter admin-c angegebenen Kontaktperson unter folgenden Bedingungen von der Vergabestelle widerrufen werden:

  • Aufgrund wiederholter technischer Probleme mit dieser Domain (zum Beispiel wenn die Nameserver nicht funktionsfähig sind)
  • Auf Gerichtsbeschluss
  • Auf Anweisung einer Behörde aufgrund gesetzlicher Grundlagen
  • Die Sub-Domain verliert die Berechtigung unter gv.at delegiert zu sein (Elektronischer Leistungskatalog - Reference Server (wien.gv.at))

Nameserver

Es müssen zwei korrekt aufgesetzte Nameserver angegeben werden. Die Angaben im Antrag müssen mit der technischen Konfiguration exakt übereinstimmen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die laufende Verfügbarkeit aller angegebenen Nameserver sicherzustellen.

Domain-Namen österreichischer Gemeinden unter "gv.at" (für alle Bundesländer)

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