Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung - DSGVO
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen der betroffenen Person durch die*den Verantwortliche*n gewisse Informationen über die Datenverarbeitungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen beinhalten unter anderem:
- Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- verarbeitete Daten
- eventuelle Empfänger*innen von Daten
- die Dauer der Datenspeicherung beziehungsweise die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- Informationen zu den Rechten der betroffenen Person
- Kontaktdaten der*s Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
Artikel 14 Abs. 5 lit. c DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung vor, welche zur Anwendung kommt, wenn die Datenerhebung gesetzlich geregelt ist (zum Beispiel Verwaltungsstrafverfahren, amtswegige Verfahren). Da in diesen Fällen die Behörde zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzlich ermächtigt wird (zum Beispiel in den Verfahrensvorschriften zur Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren: hier dürfen Daten von Verdächtigen, Beschuldigten, Zeug*innen et cetera ermittelt und verarbeitet werden), ist die*der Verantwortliche - in diesem Fall die Behörde - zu keiner gesonderten datenschutzrechtlichen Information der betroffenen Person verpflichtet.
Die Zuständigkeiten der Abteilung Parkraumüberwachung (MA 67), welche in der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien geregelt sind und zu welchen unter anderem die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich bestimmter Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung 1991 sowie dem Parkometergesetz 2006, der E-Scooter-Verordnung und dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 zählen, fallen daher unter die Ausnahmeregelung des Artikel 14 Abs. 5 lit. c DSGVO.
Folgende Verfahren der Abteilung Parkraumüberwachung sind von der Informationspflicht laut DSGVO betroffen:
- Kund*innen-Anliegen-Management - Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und Anfragen (insbesondere nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz)
- Rechtsmittel gegen Mandatsbescheide bei Abschleppung
Mehr Informationen
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien – Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung
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- Letzte Aktualisierung: 30.09.2025, 17.34 Uhr
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