Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Auskünfte aus dem Verwaltungsstrafregister der Stadt Wien
Verantwortlicher
Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Bitte beachten Sie, dass folgende von Ihnen bekannt gegebenen bzw. direkt bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:
Datenkategorien
Personenbezogene Daten von der antragstellenden Person:
- Name inklusive Titel
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Wenn eine eindeutige Identifizierung mit den anderen Daten nicht möglich ist, sind auch Geburtsort und -land anzugeben.
- Geschlecht
- Bei einer juristischen Person: Bezeichnung bzw. Rechtsform
- Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail-Adresse, Fax)
Personenbezogene Daten von der Vertretung der antragstellenden Person:
- Name inklusive Titel
- Anschrift
- Personenbeziehung
- Geburtsdatum
- Nachweis der Vertretungsbefugnis bzw. Zustimmungserklärung
- Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail-Adresse, Fax)
Zweck und Rechtsgrundlage
Zweck: Erteilung von Auskünften über verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen aus dem Verwaltungsstrafsystem des Magistrates der Stadt Wien (VStV Wien) betreffend die antragstellende Person ausschließlich an diese bzw. an eine befugte Vertretung.
Rechtsgrundlage: Art. 15 DSGVO
Registerabfragen
Im Zuge der Verarbeitungstätigkeit werden keine Registerabfragen durchgeführt.
Empfänger*innen (Übermittlung und Offenlegung von personenbezogenen Daten)
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht übermittelt und auch nicht offengelegt. Unabhängig davon wird die Auskunft an die betroffene Person bzw. deren befugte Stellvertretung erteilt.
Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufbewahrungsdauer
Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) der Stadt Wien werden Ihre in Zusammenhang mit dieser Verarbeitungstätigkeit verarbeiteten personenbezogenen Daten nach 2 Jahren ab Abschluss der Beauskunftung gelöscht.
Bereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie die Konsequenz, dass die Auskunft aus dem Verwaltungsstrafsystem des Magistrats der Stadt Wien nicht erteilt werden kann.
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
- Barichgasse 40-42, 1030 Wien
- E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
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- Letzte Aktualisierung: 29.09.2025, 10.41 Uhr
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