Verdachtsmeldung: Übertretungen der Bestimmungen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Wettunternehmer*innen in Wien
Haben Sie den Verdacht, dass ein*e Wettunternehmer*in (Buchmacher*in, Totalisateur*in, Vermittler*in von Wettkund*innen) gegen die im Wiener Wettengesetz (§ 21ff Wiener Wettengesetz) vorgesehenen Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen hat, nimmt die Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) Ihre Verdachtsmeldung entgegen. Die Meldung ist anonym möglich.
Bei Verdacht auf Geldwäsche im Hinblick auf Wetten in Wien können zudem durch das Whistleblower-System des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) anonym Hinweise gegeben werden.
Kontakt
Als betroffene*r Wettunternehmer*in informieren Sie bitte die Geldwäschemeldestelle (Bundeskriminalamt).
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für eine*n Wettanbieter*in bereits intern oder der Geldwäschemeldestelle einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemeldet und werden Sie deswegen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis bedroht, angefeindet, benachteiligt oder diskriminiert, können Sie bei der Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) Beschwerde einreichen.
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- Letzte Aktualisierung: 14.10.2025, 13.28 Uhr
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