Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO - Testfahrten zur Umsetzung der sensorgestützten Parkraumüberwachung
Verantwortlicher
Folgende Informationen gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Bitte beachten Sie, dass folgende von Ihnen bekannt gegebene beziehungsweise direkt bei Ihnen erhobene und aus anderen Datenquellen erhobenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:
Zweck
Im Zuge des Umsetzungsprojektes zur sensorgestützten Parkraumüberwachung wird ein Testbetrieb der technischen Einrichtungen mit Echtdaten durch Kamerafahrzeuge auf öffentlichen Straßen durchgeführt. Die Testungen der technischen Einrichtungen sind zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Systeme erforderlich, um weitere Optimierungsmaßnahmen zielorientiert planen zu können.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm. § 5a Abs. 10 Z 2 Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006), LGBl für Wien Nr. 09/2006, in der geltenden Fassung.
Die Testungen sind erforderlich, da es keine verhältnismäßigen Alternativen gemäß § 5a Abs. 10 Z 1 Parkometergesetz 2006 gibt, die in nicht-produktiver Umgebung mit anonymisierten Daten testen. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei noch nicht um den Vollbetrieb der sensorgestützten Parkraumüberwachung handelt, sondern um eine eingeschränkte Verarbeitung, bei der keine Anbindung an die Behördendatenbank erfolgt und die zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Sensorsysteme vor Systemoptimierungen zwingend erforderlich ist. Mit Ende 2025 wurde der Zuschlag zur Ausschreibung zur sensorgestützten Parkraumüberwachung erteilt. Für die detaillierte Planung von Optimierungsmaßnahmen im Zuge der Umsetzung der Systeme wird eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit der Systeme durchgeführt, bevor diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Dadurch soll der Basiswert (z.B. Erkennungsrate) konkret festgelegt werden um die weiteren Maßnahmen zielorientiert planen und durchführen zu können. Selbst eine mit großem Aufwand hergestellte synthetische Testumgebung wäre nicht geeignet, den Zweck der gegenständlichen Testungen zu erreichen. Das liegt insbesondere daran, dass die Vielfalt der realen Szenarien, an der eine Technologie zur Erfassung von Kennzeichen an ihre Grenzen gelangt, in einer Simulation selbst mit großem Aufwand nicht repräsentativ abgebildet werden kann.
Direkt erhobene personenbezogene Daten
Folgende personenbezogenen Daten werden direkt von Ihnen erhoben:
Personenbezogene Daten von Verkehrsteilnehmer*innen:
- Kennzeichen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen im Aufnahmebereich
- Personen im Aufnahmebereich (werden unmittelbar nach Erfassung automatisch und nicht-rückführbar anonymisiert)
- Umgebungsbilder des Kamerafahrzeuges
- Standort und Zeitpunkt der erfassten Kennzeichen
Registerabfragen
Es finden im Zuge dieser Verarbeitungstätigkeit keine Registerabfragen statt.
Auftragsverarbeitung und Empfänger (Übermittlung und Offenlegung von personenbezogenen Daten)
Zum oben beschriebenen Zweck bedient sich der Verantwortliche eines Auftragsverarbeiters und dieser wiederum eines Subauftragsverarbeiters, zwischen welchen ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 beziehungsweise Abs. 4 DSGVO abgeschlossen wurde. Der Subauftragsverarbeiter führt im Rahmen des Umsetzungsprojektes die Testungen durch. Anschließend werden die Daten an den Auftragsverarbeiter übergeben und beim Subauftragsverarbeiter nicht nachweislich und nicht wiederherstellbar gelöscht beziehungsweise vernichtet (siehe Punkt "Aufbewahrungsdauer").
Auftragsverarbeiter ist der Magistrat der Stadt Wien vertreten durch die Abteilung Wien Digital (MA 01). Die magistratsinterne Zuständigkeit ergibt sich aus der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM).
Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.
Hinweise
Für die Testungen wird ein Testkonzept gemäß § 5a Abs. 11 Parkometergesetz 2006 ausgearbeitet.
Die Testungen werden gemäß § 5a Abs. 12 Parkometergesetz 2006 dokumentiert.
Die Testungen werden gemäß § 5a Abs. 13 Parkometergesetz 2006 vorab öffentlich im Hinblick auf den zeitlichen und örtlichen Bereich des Testbetriebes auf wien.gv.at bekanntgemacht.
Die Betriebsart (Testfahrt/inaktiv) wird gemäß §§ 5a Abs. 4 iVm. 13 Parkometergesetz 2006 von außen gut ersichtlich am Testfahrzeug kenntlich gemacht.
Kamerasymbole werden zur Kennzeichnung und leichten Erkennbarkeit am Fahrzeug angebracht.
Nicht für den Testbetrieb benötigte personenbezogenen Daten werden unverzüglich in nicht rückführbarer Weise gelöscht oder unkenntlich gemacht.
Bei den im Zuge der Testungen erfassten Bildern von Personen erfolgt umgehend eine automatische Anonymisierung (beispielsweise durch Blurring von Gesichtern), sowie ehestmöglich eine manuelle Kontrolle der Anonymisierung im Zuge der Auswertung.
Aufbewahrungsdauer
Im Anschluss an die Testfahrten werden vom Subauftragsverarbeiter sämtliche personenbezogenen Daten und Auswertungsergebnisse vom zu testenden Kamerasystem mittels USB-Stick dem Auftragsverarbeiter übergeben. Die dem und vom Subauftragsverarbeiter zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen werden mit Übergabe des USB-Sticks unmittelbar und in nicht rückführbarer Weise gelöscht beziehungsweise physisch vernichtet.
Der Verantwortliche hat die für den Testbetrieb benötigten personenbezogenen Daten gemäß § 5a Abs. 10 Z 2 Parkometergesetz 2006 spätestens ein Jahr nach Ende des Testbetriebs zu löschen.
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
- Barichgasse 40-42, 1030 Wien
- E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
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- Letzte Aktualisierung: 12.01.2026, 08.48 Uhr
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