Datenqualitätsprüfung

Die Datenqualitätsprüfung stellt sicher, dass die Diagnosen- und Leistungsdokumentation der Krankenanstalten für die LKF-Abrechnung und die Planung verwendet werden kann.

Die Leistungs- und Diagnosedaten der Krankenanstalten werden für die Spitalsfinanzierung verwendet. Darüber hinaus sind sie wichtig für die Planung und Steuerung im Gesundheitswesen. Sie werden beispielsweise für die Gesundheitsplanung und für die Zielsteuerung verwendet, für die Ergebnisqualitätsmessung, Messungen der Effizienz in der Leistungserbringung, Überprüfung von Ausbildungsberechtigungen und die Prüfung der Einhaltung von Qualitätskriterien wie zum Beispiel Mindestfallzahlen oder Fachrichtungszuordnungen bei bestimmten Operationen. Der wissenschaftliche Fortschritt wird in einem Gremium berücksichtigt und nach bundesweiter Prüfung abgebildet.

Die medizinischen und mathematisch-statistischen Expertinnen und Experten der Abteilung für Strategische Gesundheitsversorgung (MA 24) prüfen und plausibilisieren die Daten. Sie decken dabei unwahrscheinliche oder unzulässige Kombinationen von Diagnosen, Leistungen und persönlichen Daten auf und veranlassen die Korrektur. Ein EDV-System unterstützt diese Prüfung, häufige und offenkundige Kombinationen können technisch ausgeschlossen werden (zum Beispiel die Geburt eines Kindes durch einen Mann oder Leistungen ohne passende Diagnose, etwa Krebsmedikamente ohne Krebsdiagnose).

Dank der zunehmenden Verbesserung der Prüfmethoden in den letzten Jahren konnte eine konstante Entwicklung bei der Codierqualität erreicht werden. Die finanziellen Mittel können dadurch leistungsgerechter verteilt werden und die Planung und Steuerung hat bessere Datengrundlagen. Für den spitalsambulanten Bereich wurde in den letzten Jahren ebenfalls die verpflichtende Leistungserfassung eingeführt und in das System integriert.

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