Verkauf durch Privatpersonen
Privatpersonen dürfen einzelne, individuell bestimmte Tiere über das Internet verkaufen oder verschenken, wenn sie bei den bisherigen Halter*innen nicht bleiben können oder dürfen. Individuell bestimmte Tiere sind Tiere, die eindeutig identifizierbar sind. Bei Hunden oder Katzen erfolgt das beispielweise durch das Chippen.
Beim Online-Verkauf von Tieren durch Privatpersonen gelten diese Voraussetzungen:
- Das Tier ist älter als 6 Monate.
- Bei einem Hund oder einer Katze: Die bleibenden Eckzähne sind bereits ausgebildet.
- Bei einem Hund: Es liegt eine Meldung in der Heimtierdatenbank von mindestens 16 Wochen vor.
Verkauf durch gewerblich oder sonstig wirtschaftlich tätige Organisationen/Personen
Tiere dürfen im Internet von gewerblichen Anbieter*innen wie Tierhandlungen oder sonstig wirtschaftlich tätigen Tierschutzvereinen oder Tierheimen, die über eine Bewilligung ihrer Tierhaltung verfügen, verkauft werden.
Behördlich gemeldete Züchter*innen dürfen Tiere über das Internet anbieten: Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf.
Verkauf durch Züchter*innen, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind
Züchter*innen, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind und nicht regelmäßig sowie nicht gewinnorientiert verkaufen, dürfen folgende Tierarten öffentlich verkaufen:
- Zierfische
- domestizierte Ziervögel
- domestiziertes Geflügel
- Klein-Nager und Kaninchen
Verkauf von Tieren aus der Land- und Forstwirtschaft
Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft dürfen folgenden Tiere öffentlich angeboten werden:
- Pferde und Pferdeartige
- Schweine
- Rinder
- Schafe
- Ziegen
- Schalenwild
- Lamas
- Kaninchen
- Hausgeflügel
- Strauße
- Nutzfische
Weiterführende Informationen
- Illegaler Tierhandel
- Öffentlicher Verkauf und öffentliches Anbieten von Tieren, Internethandel mit Tieren - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz