Verpflichtender Hundeführschein
Es gibt immer wieder Meldungen über Giftköder. Schützen Sie Ihren Hund und legen Sie ihm zusätzlich zur Leine einen Maulkorb an. Das gilt auch für Hundezonen. So können Sie verhindern, dass Ihr Hund schädliche Substanzen aufnimmt oder weggeworfene Lebensmittel frisst.
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Hund durch positive Maulkorbgewöhnung beibringen, den Maulkorb ohne Stress zu tolerieren.
- Der verpflichtende Hundeführschein ist in Wien für folgende Hunde (Listenhunde) und Kreuzungen dieser Hunde vorgeschrieben:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Mastiff, Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pitbullterrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
- Sie müssen die Prüfung innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung ablegen.
- Der Hund muss bei Antritt zur Prüfung mindestens 6 Monate alt sein.
- Anmeldung zur Hundeführschein-Prüfung:
- Online-Anmeldung - bequem von zu Hause aus
- E-Mail oder Post
- Persönlich nach einer Terminvereinbarung
- Der verpflichtende Hundeführschein befreit Sie nicht von der Hundeabgabe. Wenn Sie die Prüfung zum "geprüften Stadthund" absolvieren, müssen Sie ein Jahr lang keine Hundeabgabe zahlen. Zusätzlich müssen Sie 3 Jahre lang keine Hundeabgabe zahlen, wenn Sie einen Hund aus einem Wiener Tierheim adoptieren.
- Listenhunde, die älter als 6 Monate sind, müssen an allen öffentlichen Orten - das ist außerhalb des privaten Bereichs - immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur die an allen Seiten umzäunte Hundezone.
- Fragen und Antworten zum verpflichtenden Hundeführschein
Video: Listenhunde in Wien und Hundeführschein
Prüfungen
Hundehalter*innen müssen die Hundeführschein-Prüfung innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung absolvieren. Der Hund muss bei Antritt zur Prüfung mindestens 6 Monate alt sein.
Hundehalter*innen müssen mit demselben Hund 21 bis 24 Monate nach der Hundeführschein-Prüfung eine Folgeprüfung ablegen.
Für die Folgeprüfung können Sie sich frühestens 21 Monate nach der 1. Prüfung anmelden.
Die Hundeführschein-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Bei der Prüfung geht es darum, dass Sie das Verhalten Ihres Hundes gut einschätzen und ihn vorausschauend führen können. Sie müssen einfache Pflegemaßnahmen wie Pfoten- und Ohrenkontrollen zeigen. Ihr Hund muss einfache Kommandos wie "Bleib" und "Sitz" ausführen können. Zukünftig sollen Konflikte vermieden werden. Ziel ist ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Hund in der Stadt.
Bei jeder Prüfung können Prüfer*innen aufgrund des Prüfungsergebnisses Auflagen vorschreiben. Auflagen können zum Beispiel sein:
- Die Frist von 21 bis 24 Monaten kann verkürzt oder verlängert werden.
- Es können Trainingsstunden mit Ihrem Hund in einem tierschutzqualifizierten Hundetraining vorgeschrieben werden. Die Behörde prüft, ob Sie diese Auflage erfüllen - spätestens bei der Anmeldung zur Folgeprüfung.
- Eine zusätzliche Wiederholung der Prüfung kann angeordnet werden.
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Strafen
Wenn Sie ohne Hundeführschein mit einem Listenhund angetroffen werden, droht Ihnen eine Geldstrafe. Die Prüfungen müssen Sie nachholen. Sollten Sie mehrmals ohne Hundeführschein kontrolliert werden, drohen hohe Geldstrafen sowie die Abnahme des Hundes. In besonderen Gefahrensituationen wird der Hund sofort abgenommen.
Bei Fragen zu verhängten Strafen rufen Sie die Hotline für Verwaltungsstrafverfahren +43 1 4000-96800 von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr an.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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