Lebensmittelprobenziehung und -untersuchung

Nach einem fixen Probenplan entnimmt in Wien das Marktamt (MA 59) Lebensmittelproben. Den Plan erstellt es jährlich zusammen mit dem Gesundheitsministerium und den einzelnen Bundesländern.

Grundsätzlich besteht die Unterscheidung zwischen Planproben und Verdachtsproben:


  • Planproben: nach dem Zufallsprinzip entnommen, zum Beispiel bei verpackten Waren, die augenscheinlich richtig gelagert und unverdächtig sind
  • Verdachtsproben: aufgrund einer konkreten verdächtigen Beobachtung, zum Beispiel von falscher Lagerung oder verfärbtem Fleisch, oder aufgrund bekannter Vorfälle entnommen

Verschiedene Labors, darunter auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), untersuchen die Proben im nächsten Schritt.

Ablauf bei Warnmeldungen

Die EU hat ein Schnellwarnsystem für Futter- und Lebensmittel, das RASFF, errichtet. Bei einer Warnmeldung zielt die Suche vorwiegend auf das betroffene Produkt ab. Zusätzlich erfolgt die Untersuchung ähnlicher Produkte.

Die Proben werden anfänglich in großen Unternehmen gezogen, etwa in Zerlegebetrieben, Verteilbetrieben, Speditionen et cetera. Aus dem Ausland beziehen nur große Betriebe Waren. Die meisten österreichischen Betriebe kaufen Lebensmittel im Inland ein.

Rückverfolgbarkeit verpflichtend

Der Lebensmittelbetrieb ist verpflichtet, sowohl Warenherkunft als auch mit der Ware belieferte Betriebe bekannt geben zu können. Somit ist es vorerst nicht notwendig, jeden einzelnen Betrieb zu kontrollieren.

Falls bei einem Großbetrieb eine zu beanstandende Probe entnommen wird, wird die Ware komplett zurückgeholt. Zusätzlich wird die Probenziehung weiter ausgeweitet.

Rückholaktionen

Bei Beanstandung einer Probe wird das Unternehmen aufgefordert, die Ware zurückzunehmen. Es kann sich um mehrere Tonnen handeln. Entweder vernichtet das Unternehmen die Ware freiwillig oder das Marktamt beschlagnahmt sie. Unter Umständen wird das Unternehmen zusätzlich dazu aufgefordert, über die Medien die Rückholaktion bekannt zu geben. Diese Presseaussendungen veröffentlicht dann die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) im Auftrag des Gesundheitsministeriums.

Eine genaue Kontrolle gehört zur Rückholaktion. Sie schließt alle belieferten Betriebe ein, um sicherzustellen, dass die Ware nicht mehr im Verkauf ist.

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