Allergeninformationsverordnung für unverpackte Lebensmittel

Brotscheiben und Getreidekörner

Gemäß der Allergeninformationsverordnung müssen seit 2014 Lebensmittelunternehmen wie Restaurants, Catering-Firmen, Bäckereien und Imbisse über allergene Stoffe und Süßungsmittel in unverpackten Lebensmitteln informieren. Außerdem regelt die Verordnung die Angaben für Lebensmittel zum Verkauf in Selbstbedienung und das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Für die Konsument*innen muss die Information über enthaltene Allergene schriftlich oder mündlich jederzeit und ohne Aufforderung zur Verfügung stehen.

Das Marktamt kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen.

Häufige Fragen zur Allergeninformationsverordnung für unverpackte Lebensmittel - Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit

Was sind Allergene?

Allergene sind Stoffe und Erzeugnisse, die bei dafür empfindlichen Menschen Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können. Gemäß der Allergeninformationsverordnung müssen 14 Allergene extra ausgewiesen werden.

Die 14 wichtigsten Allergene - Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit

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