Mehr Sicherheit in Freibädern

Die Bäder sind Orte der Erholung und Entspannung. Neben dem Anspruch auf eine technisch und hygienisch einwandfreie Badeanlage steht die Sicherheit der Badegäste und Angestellten im Mittelpunkt.

Luftaufnahme: Sommerbad mit großem Schwimmbecken und Grünflächen

In den vergangenen Jahren wurden in den Wiener Bädern die Rettungskette optimiert sowie die Erste-Hilfe-Ausbildungen ergänzt und intensiviert.

Auf Grundlage jahrzehntelanger Erfahrung haben die Städtischen Bäder (MA 44) als größte Bäderbetreiberin Österreichs gemeinsam mit Fachleuten und den städtischen Bäderbediensteten 10 Maßnahmen für die Sicherheit erarbeitet und umgesetzt.

Maßnahmen im Detail

Badeordnung und Sicherheitsregeln

Die Badeordnung gewährleistet Erholung, Sicherheit und Ordnung im Bad und wird durch den Erwerb einer Eintrittskarte anerkannt. Eine Vollversion der Badeordnung ist im Zugangsbereich ausgehängt. Exemplare in deutscher, englischer, türkischer, serbischer sowie kroatischer Sprache sind bei Bedarf vorhanden.

Die wichtigsten Sicherheitsregeln stehen zusätzlich unter dem Titel "Ihre Sicherheit im Schwimmbad" in 6 weiteren Sprachen zur Verfügung. Es sind dies Französisch, Russisch, Albanisch, Arabisch, Persisch und Urdu. Der Auszug umfasst Regeln zum Thema Sicherheit und dem wertschätzenden Umgang miteinander. Dadurch sollen Missverständnisse und Kommunikationsschwierigkeiten im Vorfeld verhindert werden.

First Responder für Sicherheit

Auf den Einsatz uniformierter externer Sicherheitsorgane wurde verzichtet. Stattdessen werden eigene Bedienstete zu ersten Ansprechpersonen "First Responder" für Sicherheit geschult. Wichtig ist vor allem die richtige Intervention zur Deeskalation von Konflikten sowie im Umgang mit Aggression und Konfliktsituationen. In Summe werden großteils durch Personalaufstockung rund 40 First Responder auf die Standorte verteilt.

Badeverweis und Badeverbot

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Badeordnung erfolgt ein Verweis aus dem Bad und es wird ein Badeverbot ausgesprochen.

Schulungen durch Polizei

Die Landespolizeidirektion Wien führte in allen Freibädern Schulungen zum richtigen Umgang bei diversem Fehlverhalten von Badegästen. Deeskalation steht dabei im Vordergrund. Die Schulungen wurden vor Ort durchgeführt und sollen auch die Koordination im Einsatzfall verbessern.

Verbesserte Kommunikation

Die Kommunikation unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird verbessert. Schon an der Kassa, bei der Schlüsselausgabe und in den Eingangsbereichen soll der Zustrom von Badegästen beobachtet werden. Wichtige Informationen werden dem First Responder übermittelt.

Zivile Polizeibeamte

Polizeivollzugsbeamte, die sich an der Badekasse mit Dienstnummer registrieren, erhalten kostenlosen Zutritt in Bäder. Im Ernstfall werden sie mittels Codewort ausgerufen, begeben sich zum Ort des Geschehens und unterstützen die Bäderbediensteten bis zum Eintreffen der uniformierten Einsatzkräfte.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Besonders Kinder bedürfen eines hohen Schutzes und sollen einen unbeschwerten Badetag verbringen. Durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft wurden daher Schulungen für alle im Publikumsbereich tätigen Bediensteten durchgeführt. Diese sollen sensibilisieren und präventiv helfen, mögliche verdächtige Verhaltensweisen und Gefahrenpotenziale vor allem in Bezug auf Übergriffe bereits im Vorfeld zu erkennen. Im konkreten Verdachtsfall erfolgt die umgehende Verständigung der Polizei.

Verstärkte Kontrollen

Sensible Bereiche sollen in Zukunft noch intensiver beobachtet und kontrolliert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt für Umkleidebereiche und sanitäre Anlagen.

Alarmsysteme

Die Bäder der Stadt Wien sind mit umfangreichen Sicherheitssystemen und Alarmanlagen ausgestattet. Überwachungskameras und Diensthunde schützen die Anlagen außerhalb der Betriebszeit. Probeweise werden in größeren oder exponierten Familienbädern oder entlegeneren Dienstorten mobile sicherheitstechnische Einrichtungen installiert, durch die ein stiller Alarm über die Rathauswache direkt an die Polizei ausgelöst werden kann.

Altersgrenze für Kinder

Die Altersgrenze für den Zutritt von Kindern ohne erwachsene Begleitperson wurde von sieben auf acht Jahre erhöht. Dessen ungeachtet liegt die Aufsichtspflicht und Haftung bei den Erziehungsberechtigten. Die Frei- und Familienbäder sind öffentliche Freizeitbetriebe, keine betreuten Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindertagesheimen oder Feriencamps.

Appell an Zivilcourage

Über die Maßnahmen hinaus wird an die Aufmerksamkeit und Zivilcourage der Badegäste appelliert. Da diese in der Regel näher und schneller am Ort des Vorfalles sind, ist eine gegenseitige Hilfestellung immer von Vorteil. In jedem Fall wird ersucht, verdächtige Beobachtungen umgehend dem Badepersonal zu melden. Gegenseitige Rücksichtnahme und respektvoller Umgang untereinander sind jedenfalls die wesentlichsten Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf der Badesaison.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Bäder
Kontaktformular