Antrag auf Zahlungserleichterung/Zahlungsaufschub

Wenn Sie eine Zahlungsforderung der Stadt nicht gleich bezahlen können, können Sie einen Antrag auf Zahlungserleichterung oder bei Strafen auf Zahlungsaufschub stellen.

Eine Zahlungserleichterung beziehungsweise ein Zahlungsaufschub kann längstens für 12 Monate gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Wirtschaftliche Notlage: Die sofortige oder volle Bezahlung der Forderung ist für Sie mit "erheblicher Härte" verbunden.
  • Die Bezahlung der Forderung darf durch den Aufschub oder durch die Ratenvereinbarung nicht gefährdet werden.
  • Schriftlicher, begründeter Antrag mit Tilgungsplan

Ablauf

  • Den Antrag auf Zahlungserleichterung oder auf Zahlungsaufschub bei Strafen können Sie online stellen:
  • Ihre Unterlagen werden anschließend von der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit geprüft. Falls Sie Unterlagen nachbringen müssen, werden Sie kontaktiert.
  • Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig und rechtzeitig ein, damit Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt längstens 3 Monate.
  • Nachdem der Antrag geprüft wurde, werden Sie darüber informiert, ob die Zahlungsvereinbarung angenommen oder abgelehnt wird.
  • Der Antrag ist kostenlos. Je nach Art der Forderung können aber 6 Prozent Zinsen anfallen.

Kontakt

Bei Fragen zu Zahlungen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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