Hundeabgabe - Mögliche Meldungsgründe

  • Anmeldung
  • Abmeldung (Tod, Einschläferung, entlaufen)
  • Besitzwechsel
  • Übersiedlung innerhalb Wiens
  • Übersiedlung von außerhalb Wiens nach Wien
  • Übersiedlung von Wien nach außerhalb Wiens

Anmeldung

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen, nachdem dieser das Alter von 3 Monaten erreicht hat und in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurde, anmelden.

Abmeldung (Tod, Einschläferung, entlaufen)

  • Beim Tod oder bei Einschläferung eines Hundes gibt es für das betreffende Abgabenjahr keine Ermäßigung der Abgabe.
  • Wenn Ihr Hund stirbt und Sie für diesen Hund die Abgabe bereits bezahlt haben und danach einen anderen Hund halten, müssen Sie im gleichen Jahr für diesen neuen Hund keine Hundeabgabe bezahlen.
  • Wenn Sie nachweisen, dass der Hund innerhalb von 3 Monaten nach Entstehen der Abgabepflicht verstorben ist, müssen Sie die Abgabe nicht bezahlen. Sie müssen einen Antrag stellen, um bereits bezahlte Beträge zurückzubekommen: Rückzahlung - Antrag
  • Ist Ihr Hund entlaufen, können bereits bezahlte Beträge nicht rückerstattet werden.

Besitzwechsel

Wenn Sie Ihren Hund an eine andere Person weitergeben, erlischt für Sie die Hundeabgabe für das betreffende Abgabenjahr nicht. Der*die Folgebesitzer*in kann eine von Ihnen bereits entrichtete Hundeabgabe auf die von ihm*ihr zu entrichtende Abgabe anrechnen lassen.

Übersiedlung innerhalb Wiens

Wenn Sie innerhalb Wiens übersiedeln, müssen Sie umgehend die alte und die neue Adresse bekannt geben, an der Sie Ihren Hund halten (Haushalts- oder Betriebsadresse).

Übersiedlung von außerhalb Wiens nach Wien

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen, nachdem dieser das Alter von 3 Monaten erreicht hat und in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurde, anmelden.

Übersiedlung von Wien nach außerhalb Wiens

Ihre Übersiedlung nach außerhalb Wiens müssen Sie für Zwecke der Erhebung der Abgabe umgehend melden.

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Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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