Kriterien für die Vergabe von städtischen Kindergartenplätzen

Städtische Kleinkindergruppen- und Kindergartenplätze für Kinder bis zur Schulpflicht werden vorrangig anhand folgender Kriterien vergeben:

  1. Die Eltern gehen einem Beruf nach oder sind in Ausbildung (Nachweis erforderlich).
  2. Ein Geschwisterkind besucht zeitgleich denselben Kindergartenstandort.
  3. Das Kind wohnt in der Nähe des Kindergartens.
  4. Ältere Kinder werden vor jüngeren Kindern gereiht.

Besonders berücksichtigt werden außerdem:

  • Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr
  • Soziale Aspekte wie eine Krisensituation oder besondere Lebensumstände

Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem städtischen Kindergarten.

Nachweis über Berufstätigkeit oder Ausbildung

Bitte legen Sie einen schriftlichen Nachweis über die Berufstätigkeit oder die Ausbildung der Eltern vor, zum Beispiel einen Nachweis der Dienstgeber*innen, den Einkommenssteuerbescheid oder die Studienbestätigung.

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