Zusammenarbeit Magistrat und Bezirke - Dezentralisierung in Wien

Die Zusammenarbeit zwischen dem Magistrat und den Bezirken wird in § 31 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) (390 KB PDF) geregelt. Die den Bezirksorganen (Bezirksvertretung, Bezirksvorsteher*in und Ausschüsse der Bezirksvertretung) zugeordneten Rechte (Eigenzuständigkeit, Mitwirkung, Anhörung und Information) sind dabei einzuhalten.

Grafik zur Zusammenarbeit im Bereich der Dezentralisierung

Darstellung über die Zusammenarbeit im Bereich der Dezentralisierung

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bezirken und dem Magistrat werden den jeweils zuständigen Stadträt*innen, aber auch dem*der Magistratsdirektor*in vorgelegt. Kann auf diesem Weg keine Einigung erzielt werden, entscheidet der*die Bürgermeister*in.


Bereichsleiter*in für Dezentralisierung der Verwaltung der Stadt Wien

Der*die Bereichsleiter*in für Dezentralisierung der Verwaltung der Stadt Wien ist Ansprechperson für die Bezirksvorsteher*innen. Sie*er berichtet dem*der Bürgermeister*in sowie dem*der Magistratsdirektor*in oder auch den amtsführenden Stadträt*innen über aktuelle Themenstellungen betreffend die Dezentralisierung. Im Rahmen ihrer*seiner Tätigkeit besteht ein Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der Dienststellen mit Ausnahme der Magistratsdirektion und des Stadtrechnungshofs.

Dezernat der Bereichsleitung für Dezentralisierung der Verwaltung der Stadt Wien

Das Team der Bereichsleitung für Dezentralisierung steht als Bindeglied in regem Austausch mit allen Stellen und Organisationseinheiten der Gemeinde Wien, um die Interessen der Bezirke im Rahmen der Dezentralisierung zu vertreten.

Zu den Aufgaben des Dezernats zählen beispielsweise:

  • Beratung der Büros der Bezirksvorstehungen in allgemeinen und rechtlichen Fragestellungen
  • Regelmäßige Abhaltung von Veranstaltungen zum Informationsaustausch und zur Informationsweitergabe zwischen den Bezirken und dem Magistrat
  • Laufende Anpassung der Durchführungsbestimmungen der Dezentralisierung ausgelöst durch Änderungen normativer Regelwerke
  • Administration der Beantwortung von politischen Anträgen der Bezirksvertretung gemäß § 104 Wiener Stadtverfassung (WStV)
  • Organisation und Durchführung von Evaluierungen
  • Förderabwicklung von Bezirksvorhaben
  • Durchführung von Schulungen für politische Mandatar*innen und Dienststellen

Bezirksreferent*in

Dienststellen mit Berührungspunkten zur Dezentralisierung haben jeweils eine Person für jeden Bezirk als Bezirksreferent*in zu benennen. Diese ist Ansprechperson für die Bezirksvorsteher*innen, nimmt die Wünsche der Bezirke entgegen und berät in fachlicher Hinsicht. In regelmäßigen Koordinationsbesprechungen haben die Bezirksreferent*innen den Bezirk über aktuelle und bezirksrelevante Themenstellungen zu informieren und Fragen der Bezirksvorsteher*innen zu beantworten.

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