Aufgaben in Eigenzuständigkeit der Bezirke

Die Eigenzuständigkeiten der Bezirke werden in § 103 Absatz 1 Ziffer 1 bis 29 Wiener Stadtverfassung (WStV) aufgezählt:

  • Städtische Kindergärten
    • Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude beziehungsweise Räumlichkeiten, der zugehörigen Außenanlagen und sonstiger Anlagen
    • Betriebs- und Wartungskosten ausgenommen Energiekosten
    • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Reinigungsgeräten, ausgenommen die Erstausstattung von Neu- und Zubauten
  • Städtische Pflichtschulen
    • Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude beziehungsweise Räumlichkeiten, der zugehörigen Außenanlagen und sonstiger Anlagen
    • Betriebs- und Wartungskosten ausgenommen Energiekosten
    • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Reinigungsgeräten, ausgenommen die Erstausstattung von Neu- und Zubauten
  • Planung, Herstellung, Instandhaltung und Instandsetzung der Straßen (Hauptstraßen A und Nebenstraßen) ausgenommen Fußgänger*innen-Passagen, sowie alle im Zusammenhang mit dem Straßenbau erforderlichen Maßnahmen
    • Öffentliche Beleuchtung
    • Verkehrsleiteinrichtungen, Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen, Wegweiser
    • Verkehrslichtsignalanlagen
    • Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
    • Verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Unfallschwerpunkten
    • Radwege (ausgenommen Errichtung von Hauptradwegen)
    • Straßenbegleitgrün
    • Öffentliche Uhren
  • Planung, Herstellung, Instandhaltung und Instandsetzung von Grünanlagen
    • Einrichtung in Grünanlagen wie zum Beispiel Bänke, Tische, Spielgeräte, Einfriedungen et cetera
    • Jugend-, Kleinkinder- und Ballspielplätze
    • Baumpflanzungen
    • Hundeauslaufzonen
  • Führung von Pensionist*innen-Klubs beziehungsweise Senior*innen-Treffs
  • Bauliche Instandhaltung und Instandsetzung der Räumlichkeiten, in denen die Bezirksvorsteher*innen untergebracht sind, einschließlich des Festsaales
  • Anschaffung und Erhaltung von Einrichtungsgegenständen für die Räumlichkeiten der Bezirksvorsteher*innen, sofern diese über die Standardausstattung hinausgeht
  • Märkte
    • Instandhaltung und Instandsetzung der unbebauten Marktflächen sowie der städtischen Objekte auf den in der Marktordnung ausgewiesenen ständigen Detailmärkten (ohne Meiselmarkt)
    • Abfallentsorgung, Reinigung und winterliche Betreuung der Marktflächen (ohne Meiselmarkt)
  • Außerschulische Jugend- und Kinderbetreuung
  • Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Betrieb von städtischen Bedürfnisanstalten (ausgenommen Energiekosten)
  • Fallweise Beschäftigung von Personen für die Reinigung von Fahrbahnen auf Nebenstraßen und die winterliche Betreuung von Fußgänger*innen-Übergängen
  • Schneeabfuhr durch Privatfirmen
  • Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Betrieb von städtischen Familienbädern (ausgenommen Energiekosten)
  • Instandhaltung und Instandsetzung von städtischen Saunabädern
  • Kulturangelegenheiten für den Bezirk
  • Städtische Musikschulen
    • Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude oder Räumlichkeiten, Einbau von Zentralheizungen und Herstellung von Fernwärmeanschlüssen
    • Anschaffung und Erhaltung von Einrichtungsgegenständen und Musikinstrumenten
  • Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Bezirkes
  • Aufträge kleineren Umfangs für bauliche sowie gestalterische Projekte und Maßnahmen im Bezirk
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