Allgemeine Informationen
WieNeu+ ist ein Stadterneuerungsprogramm der Stadt Wien, mit dem die städtischen und internationalen Klimaziele verwirklicht werden sollen. Im Mittelpunkt stehen neue Ideen und Lösungen, um bestehende Gebäude für zukünftige Anforderungen zu rüsten.
Aktuell werden die Gebiete Grätzl 20 + 2 und Hernals bearbeitet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen
- juristische Personen (beispielsweise Gemeinnützige und Gewinnorientierte Unternehmen, (Gemeinnützige) Vereine, Genossenschaften)
- sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen (beispielsweise Einzelunternehmer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts)
innerhalb des Programmgebiets - Grätzl 20 + 2 oder Hernals.
Förderhöhe:
- Schiene 1 - Bauliche und technische (Umsetzungs-)Maßnahmen
Gefördert werden die Mehrkosten der innovativen Maßnahme gegenüber einer vergleichbaren nicht-innovativen Maßnahme.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Förderwerber*innen:- Natürliche Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit (zum Beispiel selbstnutzende Einzeleigentümer*innen): 40 Prozent, maximal 150.000
- Natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit (zum Beispiel Vermieter*innen): 60 Prozent, maximal 150.000 Euro
- Juristische Personen (zum Beispiel WEGs, Bauträger*innen): 40 Prozent bis 60 Prozent, maximal 500.000 Euro
Hinweis: Bei juristischen Personen richtet sich die Förderquote nach der Unternehmensgröße:- Großunternehmen: 40 Prozent
- Mittlere Unternehmen: 50 Prozent
- Kleine Unternehmen: 60 Prozent
- Schiene 2 - Umweltstudien, innovative Planungsleistungen und Prozessbegleitungen
Gefördert werden Umweltstudien, innovative Planungsleistungen (zum Beispiel Vor- und Machbarkeitsanalysen) sowie Prozessbegleitungen (zum Beispiel Beratung, Workshops und Moderation).- Natürliche Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit (zum Beispiel selbstnutzende Einzeleigentümer*innen): 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
- Natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit (zum Beispiel Vermieter*innen): 70 Prozent, maximal 30.000 Euro
- Juristische Personen: 50 Prozent bis 70 Prozent, maximal 30.000 Euro.
Hinweis: Bei juristischen Personen richtet sich die Förderquote nach der Unternehmensgröße:- Großunternehmen: 50 Prozent
- Mittlere Unternehmen: 60 Prozent
- Kleine Unternehmen: 70 Prozent
Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro.
Hinweis: Eigenleistungen der Förderwerber*innen werden nicht gefördert.
Die technischen Voraussetzungen finden Sie in der Förderungsrichtlinie (PDF).
Fristen und Termine
Die Frist innerhalb derer Förderanträge gestellt werden können, hängt vom Stadtteil (Programmgebiet) ab:
Förderungsanträge können bis zu diesem Stichtag eingereicht werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion festgelegt werden.
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung muss vor Projektbeginn mit allen Einreichunterlagen (beispielsweise vor Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung) bei der Abteilung Technische Stadterneuerung eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Technische Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1
Telefon: +43 1 4000-25104
Fax: +43 1 4000-99-8025
E-Mail: wieneuplus@ma25.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Nach persönlicher Vereinbarung
Magistratsabteilung 25, Gruppe Programm WieNeuPlus und Sonderprojekte
Verfahrensablauf
- Zur Abklärung fachlicher Fragen wird, vor Abgabe des Antrags und der erforderlichen Einreichunterlagen, ein Gespräch mit der Einreichstelle (Technische Stadterneuerung) dringend empfohlen.
- Für die Einreichung der Förderung muss das Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular muss mit allen erforderlichen Nachweisen und Beilagen unterschrieben eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Diese werden an den*die Antragsteller*in retourniert.
- Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung, sowie die Höhe dieser, obliegt dem in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Beirat.
- Die Förderzusage kommt erst mit der bedingungslosen Annahme des Fördervertrags durch den*die Förderwerber*in zustande.
- Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss mit dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in der Abteilung Technische Stadterneuerung Kontakt aufgenommen werden. Die Unterlagen für die Endabrechnung müssen nachgereicht werden.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach einem allfälligen Ortsaugenschein bzw. positiver Stellungnahme durch einen Amtssachverständigen der Abteilung Technische Stadterneuerung.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für den Antrag um Förderung erforderlich und müssen vor Projektbeginn vollständig beigelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bei juristischen Personen: Auszug aus Firmenbuch, Vereinsregister oder Stiftungs- und Fondsregister sowie Gesellschaftervertrag, Vereinsstatuten oder Stiftungserklärung
- Bei natürlichen Personen: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (beispielsweise Führerschein, Reisepass)
- Strafregisterauszug der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers oder vertretungsbefugter Organe bei juristischen Personen
- Aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens, um welches für Förderung angesucht wird
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Folgende Unterlagen müssen nachgereicht werden:
- Nachweis der Kosten der Errichtung (Rechnungen und Zahlungsbelege)
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Fertigstellung bzw. Montage und Inbetriebnahme (beispielsweise Inbetriebnahmeprotokoll), Dokumentation der erfolgten Planungsleistungen/Prozessbegleitungen
- Aussagekräftige Fotodokumentation
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Kosten an.
Erledigungsdauer
Die Entscheidung über Gewährung der Förderung erfolgt nach Beurteilung durch einen beigezogenen Beirat.
Die Auszahlung erfolgt etwa binnen 3 Monaten nach Fertigstellung und Abschlussprüfung des Projekts.
Formular
Zusätzliche Informationen
Keine