Lebensbescheinigungen - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Mit der Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bescheinigung am Leben ist.
Sie dient vorwiegend als Nachweis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Das persönliche Erscheinen ist notwendig.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Eventuell Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbescheinigung anfordert (z. B. Pensionsversicherungsanstalt oder eine sonstige Stelle, die Geldleistungen auszahlt)
Kosten und Zahlung
3,27 Euro Verwaltungsabgabe
Erledigungsdauer
Die Erledigung erfolgt sofort.
Zusätzliche Informationen
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen magistratischen Bezirksamt ersucht.
Kontakt
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne:
Kontaktformular
Ihre Meinung ist gefragt
Helfen Sie uns, unsere Inhalte zu verbessern. Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit dieser Seite sind.
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 23.09.2025, 13.20 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 587ca165-4705-4c39-bf77-b5d9cf983f49
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.