Vereidigtes Mautaufsichtsorgan - Antrag

Allgemeine Informationen

Auf Vorschlag der ASFINAG können Personen zum Mautaufsichtsorgan (Organ der öffentlichen Aufsicht) durch das Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten, bestellt werden (§ 17 ff Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, BGBl. I Nr. 109/2002).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Absolvierung eines Ausbildungskurses für Mautaufsichtsorgane

Fristen und Termine

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.

Zuständige Stelle

Einreichung

ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Telefon: 050 108-0
Fax: 050 108-12282
E-Mail: info@asfinag.at

Vereidigung

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: sb@ma65.wien.gv.at

Dezernat Bestellung Mautaufsichtsorgane
Ansprechpersonen:

  • Sonja Hochmeister
    Telefon: +43 1 4000-38346
  • Ing. Georg Mahel
    Telefon: +43 1 4000-38355
  • Nicole Schitter
    Telefon: +43 1 4000-38350

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Verfahrensablauf

  • Die ASFINAG beantragt die Bestellung von MitarbeiterInnen zum Mautaufsichtsorgan der Stadt Wien (Organ der öffentlichen Aufsicht) gemäß § 17 ff Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, BGBl. I Nr. 109/2002, beim Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten. Die Ausübung der Tätigkeit darf erst nach der Bestellung erfolgen.
  • Personen, die in noch keinem anderen Bundesland zum Mautaufsichtsorgan bestellt waren, werden nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen in der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten erstbestellt.
  • Personen, die bereits in einem anderen Bundesland zum Mautaufsichtsorgan bestellt sind, werden die von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten ausgestellten Bestellungsdekrete persönlich zugestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Führerscheines
  • Meldebestätigung (wird von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten eingeholt)
  • Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) nicht älter als drei Monate (wird von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten eingeholt)

Der formlose Antrag auf Vereidigung kann persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 53134-10520 oder mittels E-Mail office@asfinag.at eingebracht werden.

Die Vereidigung selbst erfolgt durch die Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten.

Kosten und Zahlung

Keine

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

Keine

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