Verlust von Substitutionsverschreibungen bzw. abgegebener Substitutionsmedikamente - Meldung

Allgemeine Informationen

Der*die behandelnde Ärzt*in muss den ihm*ihr zur Kenntnis gelangten

  • Verlust einer ausgestellten Substitutionsverschreibung für eine*n Patient*in oder
  • Verlust eines an eine*n Patient*in abgegebenen Substitutionsmedikamentes

der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde bekannt geben (im Rahmen der Änderung des Suchtmittelgesetzes § 8a Absatz 1).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Meldung eines Verlusts betrifft Patient*innen, die sich in Opioid-Substitutionsbehandlung in Wien befinden.

Fristen und Termine

Umgehende Meldung an das zuständige Bezirksgesundheitsamt

Zuständige Stelle

Gesundheitsdienst (MA 15):
Stadtgesundheitsamt
3., Thomas-Klestil-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-87800
E-Mail: stadtgesundheitsamt@ma15.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr von 8 bis 12 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Eine persönliche Beratung vor Ort findet nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Suchtmittelgesetz - SMG: § 8a Abs. 1

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Stadt Wien | Gesundheitsdienst
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