Europawahl 2024: Beantragung von Wahlkarten für Auslandsösterreicher*innen

Wenn Sie für die Europawahl 2024 ein*e wahlberechtigte*r Auslandsösterreicher*in mit Hauptwohnsitz im Ausland sind und am Wahltag, dem 9. Juni 2024, nicht im zuständigen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben.

Mit dieser Wahlkarte können Sie

  • in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich wählen oder
  • per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.

Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Wahlkarte persönlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

Hinweis: Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte übermittelte amtliche Stimmzettel für die Wahl vor.

Allgemeine Informationen

Beantragung der Wahlkarte

Sie können eine Wahlkarte auf mehrere Arten beantragen:

  • Online-Antrag
  • Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zuständiges Wahlreferat
  • Persönlicher Antrag vor Ort im zuständigen Wahlreferat

Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zuständigen Wahlreferat nicht selbst übermitteln können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Sie müssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt persönlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen dürfen, müssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.

Zustellung der Wahlkarte

  • Die Wahlkarte wird per Post an Sie geschickt. Die gewünschte Zustelladresse müssen Sie im Antrag angeben.
  • Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.
  • Wahlkarten werden aufgrund der bundesgesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Ausnahmen:
    • Wahlkarten, die mit einer ID Austria beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
    • Auslandsösterreicher*innen, die im Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz einen Zusatzantrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten gestellt haben (Abonnement), erhalten die Wahlkarte nicht eingeschrieben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Wahlkarte für Auslandsösterreicher*innen können Sie beantragen, wenn Sie

  • für die Europawahl 2024 wahlberechtigt sind und
  • am Wahltag Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können (zum Beispiel, weil Sie am Wahltag im Ausland sein werden).

Fristen und Termine

Hinweis: Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte übermittelte amtliche Stimmzettel für die Wahl vor.

Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie - gerade bei einer Zustellung ins Ausland - die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis 5. Juni 2024
    • Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich oder online nach dem 5. Juni 2024 und spätestens bis 7. Juni 2024, 12 Uhr, beantragen, müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen werden.
  • Persönlicher Antrag: bis 7. Juni 2024, 12 Uhr

Termine für die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

  • Wenn Sie mittels Briefwahl wählen, muss die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe).
  • Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte können Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten der Wahllokale und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben.
  • Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann zudem in jeder österreichischen Vertretungsbehörde abgegeben werden. Die rechtzeitige Weiterleitung Ihrer Wahlkarte ist hier nur dann garantiert, wenn Sie Ihre Wahlkarte der österreichischen Vertretungsbehörde
    • in EU-Mitgliedsstaaten, sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen bis zum 6. Tag vor dem Wahltag,
    • in allen anderen Staaten bis zum 9. Tag vor dem Wahltag übergeben.

Zuständige Stelle

Zuständiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts

Erforderliche Unterlagen

Bei schriftlichen Anträgen sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird (zum Beispiel weil Sie sich im Ausland aufhalten).
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Nachweis der Identität:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
    • Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer oder
    • Qualifizierte elektronische Signatur (zum Beispiel ID Austria)
  • Zustelladresse (zum Beispiel Ihre Wohnadresse im Ausland oder eine österreichische Vertretungsbehörde)

Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels eine entsprechende Wahlkarten- und Stimmzettelschablone benötigen, geben Sie dies bitte im Antrag an.

Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie ein Identitätsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Die Wahlkarte können Sie ab Beginn der Ausstellung (rund 4 Wochen vor dem Wahltag) nach einer kurzen Wartezeit sofort mitnehmen. Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie eine Wahlkarte für die Europawahl 2024 beantragt und erhalten haben, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie am Wahltag doch in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen möchten, müssen Sie Ihre Wahlkarte unbedingt mitbringen.

Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.

Website: Europawahl 2024

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