Beantragung von Wahlkarten für Auslandsösterreicher*innen
Wenn Sie bei einer Bundeswahl (Nationalrats-, Bundespräsidenten- oder Europawahl) ein*e wahlberechtigte*r Auslandsösterreicher*in mit Hauptwohnsitz im Ausland sind und am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben.
Mit dieser Wahlkarte können Sie
- in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich wählen oder
- per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.
Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich oder online beantragen. Ein Online-Formular für die nächste Wahl steht ab der Ausschreibung der Wahl auf dieser Seite zur Verfügung.
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.
Hinweis: Wenn Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und in Wien noch einen Hauptwohnsitz haben, stellen Sie bitte einen gewöhnlichen Wahlkartenantrag.
Allgemeine Informationen
Beantragung der Wahlkarte
Sie können eine Wahlkarte auf mehrere Arten beantragen:
- Online-Antrag
- Online-Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
- Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zuständiges Wahlreferat
- Persönlicher Antrag vor Ort im zuständigen Wahlreferat
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zuständigen Wahlreferat nicht selbst übermitteln können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Sie müssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt persönlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen dürfen, müssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.
Zustellung der Wahlkarte
- Die Wahlkarte wird per Post an Sie geschickt. Die gewünschte Zustelladresse müssen Sie im Antrag angeben.
- Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.
- Wahlkarten werden aufgrund der bundesgesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Ausnahmen:
- Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
- Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die im Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz einen Zusatzantrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten gestellt haben (Abonnement), erhalten die Wahlkarte nicht eingeschrieben.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Eine Wahlkarte für Auslandsösterreicher*innen können Sie beantragen, wenn Sie
- für die jeweilige Bundeswahl wahlberechtigt sind und
- am Wahltag Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können (zum Beispiel weil Sie am Wahltag im Ausland sein werden).
Fristen und Termine
Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie - gerade bei einer Zustellung ins Ausland - die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.
Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag
- Schriftlicher Antrag oder ein Online-Antrag: am 4. Tag vor dem Wahltag
- Persönlicher Antrag: am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr
Termine für die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
- Wenn Sie mittels Briefwahl wählen, muss die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe).
- Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte können Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten der Wahllokale und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben.
- Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann zudem in jeder österreichischen Vertretungsbehörde abgegeben werden. Die rechtzeitige Weiterleitung Ihrer Wahlkarte ist hier nur dann garantiert, wenn Sie Ihre Wahlkarte der österreichischen Vertretungsbehörde
- in EU-Mitgliedsstaaten, sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen bis zum 6. Tag vor dem Wahltag,
- in allen anderen Staaten bis zum 9. Tag vor dem Wahltag übergeben.
Zuständige Stelle
Zuständiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts
Erforderliche Unterlagen
Bei schriftlichen Anträgen sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:
- Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird (zum Beispiel weil Sie sich im im Ausland aufhalten).
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Nachweis der Identität:
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
- Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer oder
- Qualifizierte elektronische Signatur (ID Austria)
- Zustelladresse (zum Beispiel Ihre Wohnadresse im Ausland oder eine österreichische Vertretungsbehörde)
Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie ein Identitätsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Die Wahlkarte können Sie ab Beginn der Ausstellung (rund 4 Wochen vor dem Wahltag) nach einer kurzen Wartezeit sofort mitnehmen.
Kosten und Zahlung
Keine
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt und erhalten haben, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie am Wahltag doch in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen möchten, müssen Sie Ihre Wahlkarte unbedingt mitbringen.
Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.
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