Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz für Auslandsösterreicher*innen - Eintragung und Änderung

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Allgemeine Informationen

Als Österreicher*in mit Hauptwohnsitz im Ausland können Sie sich in die Wählerevidenz der österreichischen Gemeinde eintragen lassen, in der Sie zuletzt Ihren Hauptwohnsitz hatten oder - falls Sie in Österreich noch nie einen Hauptwohnsitz hatten - einen Anknüpfungspunkt haben.

Durch die Eintragung in die Wählerevidenz können Sie an Nationalratswahlen und Bundespräsidentenwahlen teilnehmen. Durch die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz können Sie an Europawahlen teilnehmen. Wenn Sie in einem anderen EU-Staat Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie sich vor einer Eintragung in die Europa-Wählerevidenz entscheiden, ob Sie die EU-Abgeordneten Ihres Heimatstaates oder Ihres Wohnsitzlandes wählen wollen.

Möchten Sie bei Europawahlen die österreichischen Abgeordneten wählen, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Wenn Sie bei der Europawahl die Abgeordneten des EU-Staates wählen möchten, in dem Sie wohnen, und nicht die österreichischen Abgeordneten, kontaktieren Sie bitte die Wählerevidenz des EU-Mitgliedsstaates, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Die Eintragung in beide Evidenzen (Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz) kann mit einem Formular beantragt werden. Für die Teilnahme an Bundeswahlen muss der Eintrag in die Wählerevidenz vor der Wahl erfolgen. Vor jeder Wahl wird das Wählerverzeichnis am Stichtag der Wahl erstellt. Damit Sie sicher an einer Bundeswahl teilnehmen können, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz stellen.

Genaue Informationen zu aktuellen Wahlen finden Sie unter www.wien.gv.at/politik/wahlen/

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Österreichische Staatsbürgerschaft

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wiener Wählerevidenz (MA 62)
8., Lerchenfelder Straße 4
E-Mail: wahl@ma62.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Sie können die Eintragung in die Wählerevidenz und/oder die Europa-Wählerevidenz schriftlich oder persönlich beantragen. Ein schriftlicher Antrag kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für die Antragstellung brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Belege zu den im Antragsformular angegebenen Anknüpfungspunkten
  • Nachweis der Identität und der Staatsbürgerschaft:
    • Bei schriftlichem Antrag:
      • Kopie des österreichischen Reisepasses oder Personalausweises
        oder
      • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Führerschein) und des österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises
    • Bei persönlichem Antrag:
      • Vorlage des österreichischen Reisepasses oder Personalausweises
        oder
      • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Führerschein) und des österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Wenn Sie noch nicht in der (Europa-)Wählerevidenz eingetragen sind:

Wenn Sie bereits in der Wiener (Europa-)Wählerevidenz eingetragen sind:

Zusätzliche Informationen

Die Eintragung ist 10 Jahre gültig. 3 Monate vor Ablauf informiert Sie das Wiener Wahlservice schriftlich über den Ablauf der Eintragung.

Teilnahme an Wahlen: Wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher*innen, wenn sie:

  • am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • in der (Europa-)Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind

Auslandsösterreicher*innen, die sich am Wahltag nicht in Österreich befinden, können nur mit einer Wahlkarte an der Wahl teilnehmen.

Als Auslandsösterreicher*in haben Sie die Möglichkeit, bei jeder Wahl eine eigene Wahlkarte speziell für diese Wahl zu beantragen.

Beantragung von Wahlkarten für Auslandsösterreicher*innen:

Alternativ können Sie einen Antrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten stellen. In diesem Fall erhalten Sie, solange Sie als Auslandsösterreicher*in in der (Europa-)Wählerevidenz eingetragen sind, bei jeder bundesweiten Wahl die Wahlkarte ohne weiteren Antrag zugestellt. Diesen Antrag können Sie gleich im Antrag auf Eintragung in die (Europa-) Wählerevidenz stellen, oder nachträglich mit einem formlosen E-Mail mit einer Kopie Ihres österreichischen Reisepasses oder eines amtlichen Lichtbildausweises und dem österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis an die Wiener Wählerevidenz: wahl@ma62.wien.gv.at

In diesem Fall müssen Sie jede Adressänderung der Wählerevidenz bekanntgeben, damit Sie bei einer Wahl die Wahlkarte an die richtige Adresse zugestellt bekommen. Wenn sich zum Beispiel aus beruflichen Gründen die Auslandsadresse öfters ändert, wird empfohlen, die Wahlkarte bei jeder Wahl gesondert zu beantragen.

Wahlkarten können nur an eine postalische Zustelladresse geschickt werden. Ein Versand per E-Mail ist nicht möglich.

Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse: Wenn Sie im Antrag eine E-Mail-Adresse bekanntgeben, bekommen Sie in Zukunft vor jeder Wahl und vor dem Ablauf Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz Informationen per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Sie jede Änderung der E-Mail-Adresse der Wählerevidenz bekanntgeben müssen, damit Sie bei einer Wahl die notwendigen Informationen erhalten.

Neuanmeldung mit Hauptwohnsitz in Österreich: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz wieder in Österreich anmelden, werden Sie automatisch als Auslandsösterreicher*in in der Wählerevidenz ausgetragen. Stattdessen werden Sie automatisch in der Wählerevidenz-Gemeinde eingetragen, in der Sie Ihren österreichischen Hauptwohnsitz begründet haben. Der automatische Versand einer Wahlkarte für Auslandsösterreicher*innen wird eingestellt.

Weiterführende Informationen: Wahlen und direkte Demokratie

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