Ausstellung einer Geburtsurkunde für Neugeborene
Am 15. Dezember 2024 können auf Grund von Wartungsarbeiten keine Online-Formulare eingereicht werden. Wir ersuchen um Verständnis.
Die Geburtsurkunde für Ihr neugeborenes Kind können Sie online beantragen. Welche Unterlagen Sie brauchen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.
Wenn die Geburt im Allgemeinen Krankenhaus Wien (AKH) erfolgt ist, können Sie im dortigen Baby-Point die Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Allgemeine Informationen
Anzeige der Geburt
Wird ein Kind geboren, muss die Geburt zuerst dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Ihr Kind wurde im Krankenhaus geboren. Dann müssen Sie als Elternteile selbst die Geburt nicht anzeigen. Das Krankenhaus übermittelt die Anzeige der Geburt automatisch an das zuständige Standesamt.
- Ihr Kind wurde zuhause geboren und es war eine Hebamme dabei. Dann zeigt die Hebamme die Geburt beim zuständigen Standesamt an. Übergibt Ihnen die Hebamme allerdings die Original-Anzeige, müssen Sie als Eltern diese so schnell wie möglich dem zuständigen Standesamt zukommen lassen.
- Ihr Kind wurde zuhause geboren und es war keine Hebamme dabei. Dann müssen Sie als Eltern die Geburt anzeigen. Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Standesamt so schnell wie möglich Kontakt auf.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Die Ausstellung der Geburtsurkunde müssen jedenfalls die Eltern beantragen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Geburt eines Kindes
- Anzeige der Geburt beim Standesamt
Fristen und Termine
Die Anmeldung der Geburt und Nennung des Vornamens/der Vornamen muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.
Zuständige Stelle
Das Standesamt Wien, in dessen Zuständigkeitsbereich (Bezirk) die Geburt erfolgte
Bitte beachten: Kund*innen-Verkehr erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung der Geburtsurkunde können Sie mit dem Online-Formular beantragen.
Der Antrag muss von Ihnen unterschrieben werden. Das können Sie mit Ihrer ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) direkt im Formular machen. Oder Sie können den Antrag ausdrucken, unterschreiben und an die am Ende des Formulars angeführte E-Mail-Adresse zurückschicken.
Wenn das Kind im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien (AKH) geboren wurde, können Sie im dortigen Baby-Point die Geburtsurkunde ausstellen lassen. Bitte nutzen Sie den Baby-Point im AKH noch während Ihres Aufenthalts im Krankenhaus und kommen Sie zu den Öffnungszeiten mit allen erforderlichen Unterlagen zur Geburtsbeurkundung.
Mit Ihrer ID Austria können Sie auch den Digitalen Babypoint des Bundes nutzen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie brauchen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.
Die Unterlagen können Sie im Online-Formular hochladen.
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Online-Formular: Geburtsurkunde für Neugeborene - Antrag
Zusätzliche Informationen
Nationale und internationale Geburtsurkunden
Sie können sowohl nationale als auch internationale Geburtsurkunden ausstellen lassen.
Nationale Geburtsurkunden sind nur in deutscher Sprache verfasst und haben eine elektronische Amtssignatur. Sie sind für den Gebrauch in Österreich vorgesehen. Es ist nicht möglich, eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für ausländische Behörden anzubringen, außer Sie beantragen eine Ausstellung mit "Siegel und Unterschrift".
Internationale Geburtsurkunden sind mehrsprachige Ausfertigungen und können bei ausländischen Behörden vorgelegt werden. Sie sind mit "Siegel und Unterschrift" versehen, daher ist es möglich, eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung anzubringen.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Für österreichische Kinder können Sie gleichzeitig mit der Geburtsurkunde einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen lassen.
Wohnsitz-Anmeldung
Sie können bei der Ausstellung der Geburtsurkunde auch die verpflichtende Wohnsitz-Anmeldung für Ihr neugeborenes Kind erledigen. Sie brauchen dazu einen vollständig mit den Daten des Kindes ausgefüllten Meldezettel. Beide Obsorgeberechtigten müssen beide Unterschriftfelder - als Unterkunftgeber*in und als Meldepflichtige*r - unterschreiben.
Sie können die Wohnsitz-Anmeldung des Kindes schon vor Verlassen des Krankenhauses erledigen. Spätestens müssen Sie das innerhalb von 3 Tagen nach Verlassen des Krankenhauses tun.
Obsorge-Vereinbarung
Eltern eines unehelichen Kindes können gleich bei Geburtsbeurkundung des Kindes auch eine gemeinsame Obsorge vereinbaren.
Ablauf bei Geburten im AKH
Bei Geburten, die im AKH stattgefunden haben, können Sie alle standesamtlichen Leistungen, die vom Standesamt Wien im Zuge der Anmeldung einer Geburt erbracht werden, wie die Anerkennung der Vaterschaft, Erklärung des Familiennamens, das Ausstellen eines Staatsbürgerschaftsnachweises und die Anmeldung des Neugeborenen (Meldezettel) auch im Baby-Point vor Ort in Anspruch nehmen.
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