Ausstellung einer Geburtsurkunde für Neugeborene

Am 15. Dezember 2024 können auf Grund von Wartungsarbeiten keine Online-Formulare eingereicht werden. Wir ersuchen um Verständnis.

Die Geburtsurkunde für Ihr neugeborenes Kind können Sie online beantragen. Welche Unterlagen Sie brauchen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.

Wenn die Geburt im Allgemeinen Krankenhaus Wien (AKH) erfolgt ist, können Sie im dortigen Baby-Point die Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Allgemeine Informationen

Anzeige der Geburt

Wird ein Kind geboren, muss die Geburt zuerst dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Ihr Kind wurde im Krankenhaus geboren. Dann müssen Sie als Elternteile selbst die Geburt nicht anzeigen. Das Krankenhaus übermittelt die Anzeige der Geburt automatisch an das zuständige Standesamt.
  • Ihr Kind wurde zuhause geboren und es war eine Hebamme dabei. Dann zeigt die Hebamme die Geburt beim zuständigen Standesamt an. Übergibt Ihnen die Hebamme allerdings die Original-Anzeige, müssen Sie als Eltern diese so schnell wie möglich dem zuständigen Standesamt zukommen lassen.
  • Ihr Kind wurde zuhause geboren und es war keine Hebamme dabei. Dann müssen Sie als Eltern die Geburt anzeigen. Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Standesamt so schnell wie möglich Kontakt auf.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Die Ausstellung der Geburtsurkunde müssen jedenfalls die Eltern beantragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Geburt eines Kindes
  • Anzeige der Geburt beim Standesamt

Fristen und Termine

Die Anmeldung der Geburt und Nennung des Vornamens/der Vornamen muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.

Zuständige Stelle

Das Standesamt Wien, in dessen Zuständigkeitsbereich (Bezirk) die Geburt erfolgte

Bitte beachten: Kund*innen-Verkehr erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung der Geburtsurkunde können Sie mit dem Online-Formular beantragen.

Der Antrag muss von Ihnen unterschrieben werden. Das können Sie mit Ihrer ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) direkt im Formular machen. Oder Sie können den Antrag ausdrucken, unterschreiben und an die am Ende des Formulars angeführte E-Mail-Adresse zurückschicken.

Wenn das Kind im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien (AKH) geboren wurde, können Sie im dortigen Baby-Point die Geburtsurkunde ausstellen lassen. Bitte nutzen Sie den Baby-Point im AKH noch während Ihres Aufenthalts im Krankenhaus und kommen Sie zu den Öffnungszeiten mit allen erforderlichen Unterlagen zur Geburtsbeurkundung.

Mit Ihrer ID Austria können Sie auch den Digitalen Babypoint des Bundes nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie brauchen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.

Die Unterlagen können Sie im Online-Formular hochladen.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Online-Formular: Geburtsurkunde für Neugeborene - Antrag

Zusätzliche Informationen

Nationale und internationale Geburtsurkunden

Sie können sowohl nationale als auch internationale Geburtsurkunden ausstellen lassen.

Nationale Geburtsurkunden sind nur in deutscher Sprache verfasst und haben eine elektronische Amtssignatur. Sie sind für den Gebrauch in Österreich vorgesehen. Es ist nicht möglich, eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für ausländische Behörden anzubringen, außer Sie beantragen eine Ausstellung mit "Siegel und Unterschrift".

Internationale Geburtsurkunden sind mehrsprachige Ausfertigungen und können bei ausländischen Behörden vorgelegt werden. Sie sind mit "Siegel und Unterschrift" versehen, daher ist es möglich, eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung anzubringen.

Staatsbürgerschaftsnachweis

Für österreichische Kinder können Sie gleichzeitig mit der Geburtsurkunde einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen lassen.

Wohnsitz-Anmeldung

Sie können bei der Ausstellung der Geburtsurkunde auch die verpflichtende Wohnsitz-Anmeldung für Ihr neugeborenes Kind erledigen. Sie brauchen dazu einen vollständig mit den Daten des Kindes ausgefüllten Meldezettel. Beide Obsorgeberechtigten müssen beide Unterschriftfelder - als Unterkunftgeber*in und als Meldepflichtige*r - unterschreiben.

Meldezettel: 271 KB PDF

Sie können die Wohnsitz-Anmeldung des Kindes schon vor Verlassen des Krankenhauses erledigen. Spätestens müssen Sie das innerhalb von 3 Tagen nach Verlassen des Krankenhauses tun.

Obsorge-Vereinbarung

Eltern eines unehelichen Kindes können gleich bei Geburtsbeurkundung des Kindes auch eine gemeinsame Obsorge vereinbaren.

Ablauf bei Geburten im AKH

Bei Geburten, die im AKH stattgefunden haben, können Sie alle standesamtlichen Leistungen, die vom Standesamt Wien im Zuge der Anmeldung einer Geburt erbracht werden, wie die Anerkennung der Vaterschaft, Erklärung des Familiennamens, das Ausstellen eines Staatsbürgerschaftsnachweises und die Anmeldung des Neugeborenen (Meldezettel) auch im Baby-Point vor Ort in Anspruch nehmen.

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