Begründung einer eingetragenen Partnerschaft - Anmeldung

Welche Dokumente Sie zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft mitbringen müssen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.

Die Reservierung Ihres gewünschten Termins zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft auf einem Standesamt ist online möglich, wobei der früheste Online-Termin erst in 4 Wochen von heute an gerechnet möglich ist. Für kurzfristigere Termine wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr Wunschstandesamt.

Wenn beide Partnerschaftswerber*innen nicht in Österreich wohnhaft sind, können keine Online-Terminreservierungen vorgenommen werden. Möchten Sie sich in Wien verpartnern, können Sie sich zur Terminreservierung sowie zum Prozedere für die Anmeldung gerne persönlich, schriftlich oder telefonisch an Ihr Wiener Wunsch-Standesamt wenden.

Touristenhochzeit:
Falls Sie beide noch nie einen Wohnsitz in Österreich hatten und sich in Wien verpartnern möchten, kontaktieren Sie bitte das Referat für Touristenhochzeiten unter touristenhochzeit@ma63.wien.gv.at unter Angabe Ihrer vollständigen Namen, des Wunschdatums der Verpartnerung, des Geburtslandes, der Staatsangehörigkeit, der Wohnadresse und des Familienstands.

Allgemeine Informationen

Eine eingetragene Partnerschaft ist nur zwischen volljährigen und geschäftsfähigen Personen möglich. Bei Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen kann auch eine volljährige, beschränkt geschäftsfähige Person eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist in Wien an verschiedenen Orten möglich.

Sie kann unabhängig vom Standesamt der Anmeldung an jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.

Ab 1. Jänner 2019 steht auch verschiedengeschlechtlichen Paaren die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft und gleichgeschlechtlichen Paaren die Eingehung einer Ehe offen. Sind die Personen bereits miteinander verheiratet bzw. verpartnert, können sie nicht einfach gemeinsam - also ohne vorherige gerichtliche Beendigung/Auflösung ihrer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft - in das jeweilige andere Rechtsinstitut wechseln.

Ausnahme: War zum Zeitpunkt der Begründung der eingetragenen Partnerschaft eine Eheschließung gemäß österreichischem bzw. ausländischem Eherecht noch nicht erlaubt, dann kann dieses Paar in Österreich auch ohne Auflösung ihrer eingetragenen Partnerschaft die Ehe schließen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Grundsätzlich sollten beide Partnerschaftswerber*innen bei der Anmeldung zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft anwesend sein.

Kann nur ein*e Partnerschaftswerber*in beim Standesamt vorsprechen (Auslandsaufenthalt, Wohnsitz nicht in Wien, berufliche Verhinderung), muss das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Fähigkeit zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft" ausgefüllt und von dem*der Partnerschaftswerber*in, der*die nicht zur Anmeldung zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erscheinen kann, unterschrieben werden. Mit diesem Formular und den erforderlichen Dokumenten beider Partnerschaftswerber*innen kann die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft von nur einem*einer Partnerschaftswerber*in angemeldet werden.

Bevor Sie zur Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft gehen, müssen Sie wissen, auf welchem Standesamt die Begründung der eingetragenen Partnerschaft stattfinden soll. Vorherige telefonische Terminreservierung beim gewünschten Verpartnerungsstandesamt ist empfehlenswert, wenn Sie sich nicht am Standesamt der Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft verpartnern möchten.

Zur Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft brauchen Sie keinen Termin. Es wird aber empfohlen, gleich zu Beginn der Öffnungszeiten vorzusprechen.

Wollen Sie nach der Begründung der eingetragenen Partnerschaft einen gemeinsamen Familiennamen oder einen Doppelnamen führen, sollten Sie das bereits bei der Anmeldung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft mitteilen, damit die Partnerschaftsurkunden auf den bzw. die neuen Familiennamen lauten. Behalten Sie bei der Begründung der eingetragenen Partnerschaft ihren bisherigen Namen, können Sie auch unbefristet nach der Begründung der eingetragenen Partnerschaft gemeinsam und persönlich bei jedem Standesamt in Österreich eine namensrechtliche Erklärung über den Familiennamen, den Sie führen wollen, abgeben. Sie erhalten dann - so gewünscht - neue Partnerschaftsurkunden.

Fristen und Termine

Die Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin vorgenommen werden.

Das Standesamt Wien nimmt Begründungen eingetragener Partnerschaften am Standesamt von Montag bis Freitag vor.

Zuständige Stelle

Ein Antrag auf Begründung einer eingetragenen Partnerschaft kann bei jedem Standesamt in ganz Österreich gestellt werden. Falls Sie beide noch nie einen Wohnsitz in Österreich hatten und sich in Wien verpartnern möchten, kontaktieren Sie bitte das Referat für Touristenhochzeiten unter touristenhochzeit@ma63.wien.gv.at unter Angabe Ihrer vollständigen Namen, des Wunschdatums der Verpartnerung, des Geburtslandes, der Staatsangehörigkeit, der Wohnadresse und des Familienstandes.

Erforderliche Unterlagen

Fremdsprachige Urkunden:
Alle fremdsprachigen Urkunden (wie z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Urteile oder Beschlüsse über Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung) müssen entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorgelegt werden. In Österreich zugelassene Gerichtsdolmetscher*innen finden Sie in der Sachverständigen- und Gerichtsdolmetscher*innenliste des österreichischen Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern brauchen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.

Kosten und Zahlung

Der übliche Betrag liegt zwischen 70 und 170 Euro.

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen

Hinweis: In folgendem Referat des Standesamts Wien ist die Bezahlung nicht bar oder elektronisch möglich: Standesamt Wien-Alsergrund: 9., Wilhelm-Exner-Gasse 5

In diesem Standesamt wird eine Zahlungsanweisung ausgehändigt.

Formular

Online-Reservierung von Terminen zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

Zusätzliche Informationen

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Auf Wunsch kann für den*die österreichische*n Partner*in, dessen*deren Familienname sich durch die Begründung der eingetragenen Partnerschaft ändert, ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden, sofern dieser benötigt wird und ein Hauptwohnsitz in Österreich vorhanden ist.

Hochzeit am Standesamt

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