Verkauf eines Eigenheimes bzw. einer Dachbodenwohnung - Antrag auf Übernahme der Förderung

Allgemeine Informationen

Bei Verkauf eines Eigenheimes bzw. einer Dachbodenwohnung müssen die KäuferInnen förderungswürdig sein und ein dringendes Wohnbedürfnis am geförderten Objekt nachweisen. Weiters muss beachtet werden, dass der Kaufpreis angemessen ist.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Zustimmung zu einem Kaufvertrag mit Übernahme der Wohnbauförderung ist nur dann möglich, wenn

  • der Kaufpreis angemessen ist. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt im Auftrag der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten durch die Abteilung technische Stadterneuerung - Gruppe Liegenschaftsbewertung (Amtsgutachten); ist die Preisangemessenheit nicht gegeben, wird die Förderung zur Gänze zur Rückzahlung vorgeschrieben,
  • das Haushaltseinkommen der KäuferInnen die Höchsteinkommensgrenze (Jahresfamiliennettoeinkommen) nicht übersteigt,
  • die KäuferInnen mittels Wohnbedarfserklärung einen Wohnbedarf an dem geförderten Eigenheim bzw. der geförderten Wohnung geltend machen können,
  • der Nachweis über die Aufgabe der Rechte an der Vorwohnung innerhalb von sechs Monaten nach Bezug des gekauften Objektes erbracht wird,
  • der melderechtliche Hauptwohnsitz an der Adresse des gekauften Objektes begründet wird.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer G 1.03
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

KundInnenverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Formblätter benötigt. Die Formblätter können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Übernahme der Förderung
  • Unterschriebener Kaufvertrag in Kopie (vollständig)
  • Nachweis über die Größe des Eigenheimes bzw. der Dachbodenwohnung (Wohnungsplan)
  • Grundbuchseinsicht
  • Formblatt "Persönliche Angaben der WohnungswerberInnen" mit Wohnbedarfserklärung
  • Einkommensbestätigungen von allen in das Eigenheim bzw. in die Wohnung einziehenden, volljährigen Personen:
    • Jahreslohnzettel L16 des Jahres vor Vertragsabschluss und/oder Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres (alle Seiten) oder "Eidesstättige Erklärung" (nur bei Personen, die kein oder nur geringfügiges Einkommen bezogen haben)
    • Monatslohnzettel der letzten drei Monate vor Vertragsabschluss von allen einziehenden Personen oder "Eidesstättige Erklärung"
  • Formblatt "Verpflichtungserklärung gemäß § 21 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984" und - wenn bereits vorhanden - Nachweis(e) der Aufgabe der Vorwohnung
  • Konzept der Zustimmungserklärung zweifach (grundbuchsfähige Urkunde, die vom Land Wien unterfertigt werden muss, damit die KäuferInnen im Grundbuch eingetragen werden können)

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Mindestens 6 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden und kein Amtsgutachten der Abteilung Technische Stadterneuerung - Gruppe Liegenschaftsbewertung notwendig ist.

Formular

Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Formblätter benötigt:

Der formlose Antrag mit den vollständigen erforderlichen Unterlagen muss unterfertigt an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten übermittelt werden.

Zusätzliche Informationen

Keine

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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