Eigenmittelersatzdarlehen - Antrag

Die Stadt Wien fördert die Finanzierung von Grund- und Baukostenbeiträgen, die Sie bezahlen müssen, wenn Sie in eine geförderte Wohnung ziehen.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Persönliche Dokumente
  • Einkommensnachweis
  • Bauträgerformular

Das Bauträgerformular erhalten Sie ausgefüllt von dem*der Bauträger*in und es enthält Angaben über die Wohnung.

Überprüfen Sie mit dem Eigenmittelersatzdarlehens-Rechner ob und in welcher Höhe Sie Grund- und Baukostenförderung erhalten können: Online-Berechnung

Antrag für das Eigenmittelersatzdarlehen online stellen:

Allgemeine Informationen

Das Eigenmittelersatzdarlehen ist eine Förderung mit einer Laufzeit von maximal 25 Jahren und wird mit 1 Prozent verzinst. Die Laufzeit ist abhängig von der Förderstufe. Das Darlehen besteht aus einer Baukostenförderung und unter bestimmten Voraussetzungen auch aus einer Grundkostenförderung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind älter als 18 Jahre
  • Sie haben die Staatsbürgerschaft Österreichs oder eines anderen EU-Staats oder Sie haben die Staatsbürgerschaft eines Drittstaats und eine gültige Aufenthaltsbewilligung
  • Sie haben einen Miet- oder einen Kaufvertrag für die Wohnung
  • Das Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt liegt unter den Höchsteinkommensgrenzen der Förderstufe 4

Die Wohnung, für die Sie ein Eigenmittelersatzdarlehen beantragen, erfüllt folgende Voraussetzungen:

  • Die Wohnung wurde mit Fördermittel der Stadt Wien errichtet.
  • Das Haus darf höchstens 25 Jahre alt sein.
  • Die Wohnfläche beträgt höchstens 150 Quadratmeter.

Fristen und Termine

Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags stellen.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Referat Eigenmittelersatzdarlehen
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel D
Telefon: +43 1 4000-74901
E-Mail: eigenmittelersatzdarlehen@ma50.wien.gv.at

Persönliche Information
Fragen zum Eigenmittelersatzdarlehen können Sie telefonisch oder schriftlich an uns richten.
Persönliche Beratung Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Callcenter des Referats Eigenmittelersatzdarlehen Montag bis Freitag 8 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Bitte legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen aller Personen, die in die neue Wohnung einziehen werden in Kopie bei:

Kosten und Zahlung

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Erledigungsdauer

Die Erledigungsdauer ist davon abhängig, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind, dauert die Bearbeitung durchschnittlich 1 Monat.

Formular

Online-Berechnung: Eigenmittelersatzdarlehen

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

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