Einwendungen von Nachbar*innen bei Vereinfachten Baubewilligungsverfahren

Allgemeine Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Baupolizei Bauvorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder 70b der Bauordnung für Wien (BO) eingereicht werden. Gibt es zu so einem Projekt Einwendungen von Nachbar*innen, entscheidet die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht mit Bescheid darüber.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Einwendungen von Nachbar*innen zu einem im vereinfachten Baubewilligungsverfahren eingereichten Projekt müssen spätestens 3 Monate nach dem Baubeginn schriftlich bei der Baupolizei eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.

Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.

Verfahrensablauf

Die Baupolizei übermittelt den Akt, zu dem es Einwendungen seitens der Nachbar*innen gibt an die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht. Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht entscheidet darüber mit schriftlichem Bescheid. Nach erfolgter Zustellung des Bescheides wird der Akt der Baupolizei rückgemittelt.

Erforderliche Unterlagen

Die Einwendungen müssen schriftlich eingebracht werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Kosten und Zahlung

Keine

Erledigungsdauer

Die Dauer des Verfahrens hängt von der jeweiligen individuellen Ausgangslage ab.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO)

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Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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