Einwendungen von NachbarInnen bei Vereinfachten Baubewilligungsverfahren
Allgemeine Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Baupolizei (MA 37) Bauvorhaben im Rahmen des vereinfachten Baubewilligungsverfahrens gemäß § 70a der Bauordnung für Wien (BO) eingereicht werden. Gibt es zu so einem Projekt Einwendungen von Nachbarinnen oder Nachbarn, entscheidet die MA 64 mit Bescheid darüber.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Einwendungen von Nachbarinnen oder Nachbarn zu einem im vereinfachten Baubewilligungsverfahren eingereichten Projekt müssen spätestens drei Monate nach dem Baubeginn schriftlich bei der Baupolizei eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Verfahrensablauf
Die Baupolizei übermittelt den Akt, zu dem es Einwendungen seitens der Nachbarinnen und Nachbarn gibt an die MA 64. Die MA 64 entscheidet darüber mit schriftlichem Bescheid. Nach erfolgter Zustellung des Bescheides wird der Akt der Baupolizei rückgemittelt.
Erforderliche Unterlagen
Die Einwendungen müssen schriftlich eingebracht werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt von der jeweiligen individuellen Ausgangslage ab.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO)
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten

Magistratsabteilung 64
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