Allgemeine Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Baupolizei Bauvorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder 70b der Bauordnung für Wien (BO) eingereicht werden. Gibt es zu so einem Projekt Einwendungen von Nachbar*innen, entscheidet die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht mit Bescheid darüber.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Einwendungen von Nachbar*innen zu einem im vereinfachten Baubewilligungsverfahren eingereichten Projekt müssen spätestens 3 Monate nach dem Baubeginn schriftlich bei der Baupolizei eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Baurecht und Legistik
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Öffnungszeiten
Amtsstunden für schriftliche Anbringen
Montag bis Freitag 8 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Kund*innenverkehr für telefonische Auskünfte und Anbringen
Montag bis Freitag 9 bis 14 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.
Verfahrensablauf
Die Baupolizei übermittelt den Akt, zu dem es Einwendungen seitens der Nachbar*innen gibt an die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht. Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht entscheidet darüber mit schriftlichem Bescheid. Nach erfolgter Zustellung des Bescheides wird der Akt der Baupolizei rückgemittelt.
Erforderliche Unterlagen
Die Einwendungen müssen schriftlich eingebracht werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt von der jeweiligen individuellen Ausgangslage ab.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO)