Orientierungsnummer (Hausnummer) - Antrag

Bitte beachten Sie:
Planeinsichten und Projektbesprechungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Für Projektbesprechungen bietet Ihnen die Baupolizei, ebenfalls nach Terminvereinbarung, die Möglichkeit von Web-Konferenzen an.
Das persönliche Einbringen von Unterlagen ist im Bereich der Servicestelle (Einwurfbox) von Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr, möglich.

Allgemeine Informationen

Orientierungsnummern werden grundsätzlich für alle Gebäude vergeben.

  • Werden neue Gebäude errichtet, wird bereits vor der Fertigstellung eine Orientierungsnummer vergeben. Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäß gemeldeter Baubeginn.
  • Für unbebaute Liegenschaften werden nur dann Orientierungsnummern vergeben, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht oder diese zu Verwaltungszwecken von öffentlichen Stellen benötigt werden.
  • Im Zuge eines Baubewilligungsverfahrens (Verfahrensarten für einen Neubau) wird von der Baupolizei ein Orientierungsnummernverfahren eingeleitet.
  • Soll unabhängig von einem Baubewilligungsverfahren eine Orientierungsnummer vergeben oder überprüft werden, kann dies von Amts wegen oder über Antrag erfolgen.
  • Eine Änderung einer einmal vergebenen Orientierungsnummer ist nur bei Gefahr im Verzug (z. B. Verwechslungsgefahr für Rettung, Feuerwehr, Polizei) zulässig.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Mitteilung
Nach erfolgten Baubeginn wird die Orientierungsnummer durch die Behörde festgesetzt. 1 bis 2 Wochen danach kann bereits eine Meldung auf diese Adresse erfolgen. Die Adresse steht dann bereits im Wiener Stadtplan zur Verfügung.

Aushang
Die Orientierungsnummerntafeln müssen von den Eigentümer*innen der Gebäude, auf deren Kosten, entsprechend den in der Mitteilung enthaltenen Vorgaben, von der Verkehrsfläche aus gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden.

Zuständige Stelle

Baupolizei (MA 37)
Fachgruppe - GWR - Gebäude und Wohnungsregister
20., Dresdner Straße 73-75, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000-37040
Fax: +43 1 4000-99-37010
E-Mail: Gruppe-GWR@ma37.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf

  • Vergabe
  • Überprüfung
  • Korrektur
  • Ergänzung

einer Orientierungsnummer oder auch die Meldung einer fehlenden Orientierungsnummerntafel kann formlos erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen. Beilagen sind nicht erforderlich.

Kosten und Zahlung

Für das Verfahren zur Bekanntgabe der Orientierungsnummer selbst müssen keine Kosten entrichtet werden.

Formular

Online-Formular: Orientierungsnummern (Hausnummer) - Antrag

Zusätzliche Informationen

Nicht nur Orientierungsnummern selbst, sondern auch Stiegen- und bzw. oder Hausbezeichnungen müssen an den Gebäuden angebracht werden.

Im Inneren des Gebäudes müssen - sofern mehr als eine Bestandseinheit im Gebäude existiert - die Bestandseinheiten nummeriert und diese Nummerierungen an den Zugängen zu den einzelnen Bestandseinheiten angebracht werden.

Dies gilt für Wohnungen und andere Bestandseinheiten (z. B. Büros, Werkstätten usw.) gleichermaßen.

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