Orientierungsnummer (Hausnummer) - Vergabe

Grundsätzlich bekommen alle Gebäude einen Orientierungsnummer, das heißt eine Hausnummer. Die Vergabe, Überprüfung, Korrektur oder Ergänzung einer Orientierungsnummer können Sie online beantragen. Ebenso können Sie eine fehlende Orientierungsnummerntafel online melden.

Allgemeine Informationen

Orientierungsnummern, das heißt Hausnummern, werden grundsätzlich für alle Gebäude vergeben.

  • Für unbebaute Liegenschaften werden nur Orientierungsnummern vergeben, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht oder öffentliche Stellen eine Orientierungsnummer zu Verwaltungszwecken benötigen.
  • Werden bei einem Baubewilligungsverfahren neue Gebäude errichtet (Verfahrensarten für einen Neubau) oder bei Zu- oder Umbauten neue Nutzungseinheiten geschaffen oder die Zugangssituation geändert, leitet die Baupolizei von sich aus ein Orientierungsnummern-Verfahren ein. Sie vergibt dann bereits vor der Baufertigstellung eine Orientierungsnummer. Voraussetzung dafür sind ein ordnungsgemäß gemeldeter Baubeginn und eine rechtskräftige Baubewilligung.
  • Soll unabhängig von einem Baubewilligungsverfahren eine Orientierungsnummer vergeben oder überprüft werden, kann dies von Amts wegen oder über Antrag erfolgen.
  • Eine Änderung einer einmal vergebenen Orientierungsnummer ist nur bei Gefahr im Verzug zulässig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn aufgrund der Orientierungsnummer eine Verwechslungsgefahr für Rettung, Feuerwehr oder Polizei besteht.
  • Wenn eine Orientierungsnummer fehlt, sind alle Eigentümer*innen eines Bauwerkes verpflichtet, eine Orientierungsnummerntafel samt der Bezeichnung der Verkehrsfläche anzuschaffen und anzubringen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Orientierungsnummerntafel immer lesbar bleibt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Baupolizei (MA 37)
Fachgruppe - GWR - Gebäude und Wohnungsregister
20., Dresdner Straße 73-75, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000-37040
Fax: +43 1 4000-99-37010
E-Mail: Gruppe-GWR@ma37.wien.gv.at

Im Bereich der Servicestelle (Einwurfbox) können Sie von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 15 Uhr persönlich Unterlagen einbringen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf

  • Vergabe
  • Überprüfung
  • Korrektur oder
  • Ergänzung

einer Orientierungsnummer und die Meldung einer fehlenden Orientierungsnummerntafel können Sie formlos erledigen. Sie können auch das Online-Formular verwenden.

Bei Antrag auf Vergabe:
Die Baupolizei setzt die Orientierungsnummer nach erfolgtem Baubeginn fest. Sie erhalten darüber eine Mitteilung. 1 bis 2 Wochen danach können Sie bereits einen Wohnsitz an dieser Adresse anmelden. Die Adresse steht circa 2 Monate danach im Wiener Stadtplan zur Verfügung.

Die Eigentümer*innen der Gebäude müssen die Orientierungsnummerntafeln auf ihre Kosten von der Verkehrsfläche aus gut sichtbar und dauerhaft anbringen. Entsprechende Vorgaben finden Sie in der Mitteilung über die Festsetzung der Orientierungsnummer.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Online-Formular: Orientierungsnummern (Hausnummer) - Antrag

Zusätzliche Informationen

Neben Orientierungsnummern müssen auch Stiegen- und/oder Hausbezeichnungen an den Gebäuden angebracht werden.

Wenn es im Gebäude mehr als eine Bestandseinheit gibt, müssen die Bestandseinheiten im Inneren des Gebäudes nummeriert werden, zum Beispiel an der Tür et cetera. Diese Nummerierungen müssen an den Zugängen zu den einzelnen Bestandseinheiten angebracht werden. Als Bestandseinheiten gelten Wohnungen, Büros, Werkstätten und Ähnliches.

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