Mietzinsberechnung im Altbau (Richtwertzins)

Altbau aus der Gründerzeit

Der Richtwert stellt das Bindeglied zwischen der Mietzinsbildung im Altbestand und der Mietzinsgestaltung im geförderten Wohnungsneubau dar. Die Ausgangsbasis bilden die im geförderten Neubau anfallenden Grund- und Baukosten. Dabei werden nur jene geförderten Bauvorhaben einbezogen, für die in den jeweiligen landesgesetzlichen Förderungsvorschriften Mietzinsobergrenzen oder Bau- und Grundkostenbeschränkungen vorgesehen sind. Die Richtwerte werden in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Justiz mit Mieter- und Vermieterinteressengruppen ermittelt und festgesetzt.

Services zur Berechnung

Die Abteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) erstellt im Auftrag der Wiener Schlichtungsstelle (MA 50) Gutachten im Bereich des bei Altbauwohnungen zur Anwendung kommenden Richtwertzinses. Diese Art von Mietzins betrifft den Großteil der Altbaumieterinnen und Altbaumieter. Die Online-Richtwertzinsberechnung ermöglicht Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern ohne Fachkenntnisse Mietzinsberechnungen jederzeit und kostenlos durchzuführen. Damit können sie bereits vor dem Mietvertragsabschluss einen gesetzlich haltbaren Mietzins errechnen. Sie ersparen sich kostspielige Gutachten oder im Streitfall ein Schlichtungsverfahren zur Mietzinsfeststellung. Bei der Richtwertzinsberechnung wird auch die Wohnungskategorie A, B, C oder D bestimmt.

Richtlinien

Die vom Beirat empfohlenen und von der Gruppe für Miet- und Nutzwertangelegenheiten (MA 25) gemachten Erfahrungswerte über Ab- und Zuschläge sind in den folgenden Richtlinien abrufbar:

  • Richtlinien für den Richtwert bis 2010: 413 KB PDF
  • Richtlinien für den Richtwert bis 2010: 4 MB RTF
  • Richtlinien für den Richtwert 2010: 126 KB PDF
  • Richtlinien für den Richtwert 2010: 3 MB RTF

Kontakt

MA 25 - Gruppe Miet- und Nutzwertberechnung

Verantwortlich für diese Seite:
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (Magistratsabteilung 25)
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