Alles rund um das Passservice

Seit Mitte 2009 sind keine Miteintragungen von Kindern in Reisepässen mehr möglich. Nach einer dreijährigen Übergangsphase werden ab 15. Juni 2012 noch bestehende Miteintragungen automatisch ungültig. Das Wiener Passservice empfiehlt deshalb so bald wie möglich eigene Reisedokumente für die betroffenen Minderjährigen zu beantragen.
Hinweis zu bestehenden Miteintragungen von Minderjährigen

Reisefreiheit bedeutet nicht Passfreiheit

Durch das sogenannte "Schengener Abkommen" gibt es in der Regel keine Grenzkontrollen mehr zwischen den "Schengen-Staaten". Grenzkontrollen können jedoch jederzeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durchgeführt werden.

Unabhängig davon ist man weiterhin verpflichtet, bei Auslandsreisen ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzunehmen. Ein Führerschein ist kein Reisedokument!

Reisepass und Personalausweis

Reiseinformationen

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