Notwendige Unterlagen – Notpassantrag für Minderjährige
- Amtlicher Lichtbildausweis des beantragenden Elternteiles beziehungsweise der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters (beispielsweise Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Dienstausweis, Studierendenausweis)
- Länger als fünf Jahre abgelaufene Reisedokumente dürfen nicht als amtlicher Lichtbildausweis für die Beantragung eines neuen Reisedokumentes akzeptiert werden.
- Nachweis über die Obsorge:
- Bei aufrechter Ehe oder bei einem verwitweten Elternteil:
- Heiratsurkunde
- Bei geschiedenen Ehen, unehelichen Minderjährigen (vom leiblichen Vater beziehungsweise der leiblichen Mutter bei gemeinsamer Obsorge) oder nach einer Übertragung der Obsorge an sonstige Personen (beispielsweise Pflegeeltern):
- Nachweis über die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung beziehungsweise den Vergleich der gemeinsamen Obsorge (mit Rechtskraftvermerk)
- Gültiger Obsorgebeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
- Aktuelle Amtsbestätigung des Pflegschaftsgerichts über die Obsorge
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde
- Nachweis über die Übertragung der Pflege und Erziehung des Pflegekindes durch Gerichtsbeschluss oder Vereinbarung mit dem Jugendwohlfahrtsträger (beispielsweise Pflegeelternpass)
- Bei unehelich geborenen Minderjährigen (gesetzliche Vertreterin leibliche Mutter)
- Geburtsurkunde
- Bei aufrechter Ehe oder bei einem verwitweten Elternteil:
- Falls die Minderjärigen noch nie einen roten Reisepass oder einen Personalausweis im Scheckkartenformat besessen haben: zusätzlich
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die österreichische Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaftsnachweis, Staatsbürgerschaftliche Bestätigung
- Zwei gleiche, aktuelle Farb-Passbilder (nicht älter als sechs Monate) - den Passbildkriterien (1 MB PDF) entsprechend (Hochformat 3,5 mal 4,5 Zentimeter)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen:
- Bei Namensänderung: aktuelle Geburtsurkunde oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei Diebstahl oder Verlust des Reisepasses der Minderjährigen
- Für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Urkunden müssen im Original oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie vorgelegt werden. Bei ausländischen, nicht in internationaler Form abgefassten Urkunden muss zusätzlich eine Übersetzung von gerichtlich beeideten Dolmetscherinnen beziehungsweise Dolmetschern vorgelegt werden.
Wichtiger Hinweis
Im Einzelfall können vom Passservice weitere Dokumente verlangt werden, vor allem dann, wenn Zweifel an den Daten (beispielsweise unterschiedliche Schreibweisen) oder der Identität der Passwerberinnen beziehungsweise Passwerber bestehen.
Weiterführende Informationen
- Notpassantrag (zum Beispiel Kosten, Zuständigkeit, Voraussetzungen)
- Alles rund um das Passservice
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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