Volksanwaltschaftsbeschwerden
Das Referat "Volksanwaltschafts- und Dienstaufsichtsbeschwerden" der Gruppe Interne Revision (MD - Geschäftsbereich Personal und Revision) ist als Clearingstelle zur Volksanwaltschaft eingerichtet. Das Referat koordiniert die Klärung der Fälle und sorgt für eine rasche Antwort. Oft können Missverständnisse zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Ämtern ausgeräumt oder Lösungen für die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer gefunden werden. Sind mehrere Dienststellen an einem Verwaltungsvorgang beteiligt, koordiniert das Referat die einzelnen Meinungen zu einem gemeinsamen Standpunkt. Beschwerden werden als Anstoß für mögliche Verbesserungen von Abläufen und Kontrollsystemen gesehen.
Kontakt zum Referat "Volksanwaltschafts- und Dienstaufsichtsbeschwerden"
Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist ein Bundesorgan mit Sitz in Wien. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, unabhängig und unabsetzbar. Es steht ihnen Akteneinsicht und das Recht auf Auskunftserteilung zu. Nach § 139a der Wiener Stadtverfassung ist die Volksanwaltschaft auch für die Verwaltung des Landes Wien zuständig. Sie kann Empfehlungen für Maßnahmen erteilen. Die Volksanwaltschaft kann auf Grund einer Beschwerde oder von Amts wegen tätig werden. Beschweren kann sich, wer von Missständen betroffen ist und soweit ein Rechtsmittel nicht (mehr) zur Verfügung steht.
Von der Volksanwaltschaft wird ein Bericht über die Prüftätigkeit im Bereich der Verwaltung des Landes Wien erstellt.
Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal und Revision
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