Barrierefreie Gehsteige

In Wien sind knapp 95 Prozent aller Gehsteige barrierefrei ausgeführt. In der Josefstadt beispielsweise konnten bereits alle wichtigen Fußgänger*innen-Querungen behindertengerecht abgesenkt werden.

Gehsteig ohne Höhenunterschied bzw. Kanten

Seit 1988 arbeiten die 23 Bezirke mithilfe eines besonderen Finanzierungsprogramms und unter Mitwirkung der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) konsequent an der flächendeckenden Umsetzung von Gehsteigabsenkungen. Ende 2023 waren 95 Prozent der Straßen Wiens mit Ö-Norm-gerechten Gehsteigabsenkungen versehen. An der Herstellung der restlichen 5 Prozent wird gearbeitet.


Ausreichend Platz

Personen mit Kinderwägen, Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Gehhilfen, sehbehinderte Personen und alle anderen, die auf den Gehsteigen der Stadt unterwegs sind, brauchen ausreichend Platz.

Zu schmale Gehsteige bedeuten ständiges Ausweichen oder erzwungene Umwege. Daher hat sich die Stadt Wien zum Ziel gesetzt, Gehsteige im Zuge von Neu- und Umbauten von Straßen nach Möglichkeit mindestens 2 Meter breit zu bauen. Diese Breite ermöglicht es Menschen, die sich am Gehsteig begegnen, ohne Ausweichen aneinander vorbeizukommen.

Barrierefreie Gehsteigkanten

Hohe Gehsteigkanten stellen Rollstuhlfahrer*innen oder Personen mit Kinderwägen vor große Schwierigkeiten. Deshalb werden bei Neu- und Umbauten von Straßen die Gehsteige an Kreuzungen und anderen Fußgänger*innen-Übergängen auf etwa 3 Zentimeter über Fahrbahnniveau abgesenkt. Dieser Höhenunterschied ist dabei für sehbehinderte und blinde Menschen noch mit dem Taststock und den Füßen als Grenze zur Fahrbahn wahrnehmbar.

An Kreuzungen und sonstigen Fußgänger*innen-Übergängen, die mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, ist eine Absenkung des Gehsteiges bis auf knapp 1 Zentimeter über Fahrbahnniveau möglich. Hierbei ist jedoch auch auf bau- und entwässerungstechnische Rahmenbedingungen Bedacht zu nehmen.

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