Sicherheitstipps für Radfahrerinnen und Radfahrer
Die Mobilität auf zwei Rädern ist in der Stadt oft mit Gefahren verbunden. Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) hat die wichtigsten Sicherheitstipps für Radfahrerinnen und Radfahrer zusammengestellt.
Das richtige Rüstzeug zum Radfahren
- Ausrüstung zum sicheren Radfahren
- Ein komplett ausgestattetes Fahrrad
- Ein leichter, gut belüfteter Radhelm
- Ausstattung eines verkehrssicheren Fahrrades
- Zwei von einander unabhängige Bremsen
- Zwei rutschsichere Pedale mit gelben Rückstrahlern
- Eine helltönende Glocke
- Ein hell leuchtender, mit dem Fahrrad verbundener Scheinwerfer (bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne dieser Ausrüstung unterwegs sein)
- Ein rotes Rücklicht (bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne dieser Ausrüstung unterwegs sein)
- Ein roter Rückstrahler
- Zwei gelbe Speichenreflektoren oder Reifen, deren Seitenwände weiß oder gelb rückstrahlend sind
- Zusätzliche nicht verpflichtende Ausstattung eines sicheren Fahrrades
- Eine Tretkurbel ohne herausstehende Bolzen
- Ein geschlossener Kettenschutz
- Ein Halogenscheinwerfer
- Ein Abstandhalter
- Merkmale eines guten Radhelms
- Prüfzeichen (TÜV-GS, ANSI oder Europa Norm EN 1078)
- Schutz des Kopfes von der Stirn bis zum Hinterkopf (die Ohren sind frei, das Gesichtsfeld nicht eingeschränkt)
- Kinnriemen, der gut schließt, straff sitzt und sich mit einer Hand öffnen lässt
- Gute Belüftung durch breite Schlitze (wichtig im Sommer)
- Vom Hersteller angebrachte reflektierende Aufkleber
Tipps für unterwegs
- Deutliche Handzeichen geben
- Langsam auf Kreuzungen zufahren
- Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und dem eigenen Können anpassen
- Vorrang anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beachten
- Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern suchen
- In der Stadt nicht "sportlich radeln"
- Zu geparkten Autos seitlich einen Meter Sicherheitsabstand halten
- Achtung auf Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die plötzlich die Türe öffnen
- Bremsweg testen
- Licht und Bremse regelmäßig kontrollieren
- Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten
- Licht auch bei Dämmerung einschalten
- Auffällige - am besten reflektierende - Kleidung tragen
- In der Nähe von Fußgängerinnen und Fußgängern langsam fahren
Kindersitze und Mitnahme von Kindern auf dem Rad
Kindersitze dürfen nur in Kombination mit einem Speichenschutz verwendet werden. Der Sitz ist hinter dem Sattel anzubringen. Die Beförderung von mehr als einem Kind ist nicht erlaubt.
Kindermitnahme auf dem Rad ist gesetzlich erlaubt, wenn die Radfahrerin beziehungsweise der Radfahrer das 16. Lebensjahr vollendet hat und für Kinder unter acht Jahren ein für die Größe des Kindes geeigneter Sitz vorhanden ist.
Helmpflicht für Kinder
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen beim Radfahren einen Helm tragen. Kinder, die mitgeführt werden, müssen ebenfalls einen Helm tragen.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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