Bodenmarkierungen im Radverkehr

Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen sind durch eine Sperr- beziehungsweise Leitlinie von den angrenzenden Fahrstreifen getrennt. Radwege und Gehwege werden, soweit sie nicht baulich getrennt ausgeführt sind, durch eine Sperrlinie gegenseitig abgegrenzt. Richtungspfeile und Schriftzeichen (Piktogramme) können auf ein Drittel der für den KFZ-Verkehr vorgesehenen Größe reduziert werden. Dient diese Information auch für den KFZ-Verkehr, so sind die Symbole mindestens einen Meter hoch und 0,80 Meter breit auszuführen.

Anlagearten im Radverkehr

Piktogramm zur Kennzeichnung einer Radfahranlage

Zur Leitung, Sicherung und Ordnung des Radverkehrs sind folgende Bodenmarkierungen anzubringen:

Art der Markierung

Länge
(in Metern)

Breite
(in Metern)

Abstand zwischen der Markierung
(in Metern)

Blockmarkierung

0,5

0,5

0,5

Leitlinie

1,5

0,1

1,5

Warnlinie

6,0

0,1

1,5

Sperrlinie

0,1

Haltelinie

0,5

Fahrradsymbol

Ein Fahrradsymbol kennzeichnet eine Radfahranlage:

Fahrradsymbol auf einem baulichen Radweg

Fahrverbotssymbol für Inline-Skaterinnen und -Skater

Kennzeichnung des Fahrverbots für Inline-Skaterinnen und -Skater auf einer Radfahranlage:

Fahrverbotsymbol für Inline-Skaterinnen und -Skater

Blockmarkierung

Eine Blockmarkierung kennzeichnet Radfahrerüberfahrten:

Blick auf eine Blockmarkierung

Leitlinie

Eine Leitlinie dient zur Führung und Begrenzung bei Mehrzweckstreifen beziehungsweise bei Radfahren gegen die Einbahn:

Blick auf eine Leitlinie

Sperrlinie

Eine Sperrlinie dient zur Trennung zweier Verkehrsflächen (zum Beispiel Fahrbahn und Radfahrstreifen oder Geh- und Radweg):

Blick auf eine Sperrlinie

Haltelinie

Eine Haltelinie dient zum Anhalten vor Kreuzungen:

Blick auf eine Haltelinie
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Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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