Bodenmarkierungen im Radverkehr
Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen sind durch eine Sperr- beziehungsweise Leitlinie von den angrenzenden Fahrstreifen getrennt. Radwege und Gehwege werden, soweit sie nicht baulich getrennt ausgeführt sind, durch eine Sperrlinie gegenseitig abgegrenzt. Richtungspfeile und Schriftzeichen (Piktogramme) können auf ein Drittel der für den KFZ-Verkehr vorgesehenen Größe reduziert werden. Dient diese Information auch für den KFZ-Verkehr, so sind die Symbole mindestens einen Meter hoch und 0,80 Meter breit auszuführen.
- Fahrradsymbol
- Fahrverbotssymbol für Inline-Skaterinnen und -Skater
- Blockmarkierung
- Leitlinie
- Sperrlinie
- Haltelinie
Zur Leitung, Sicherung und Ordnung des Radverkehrs sind folgende Bodenmarkierungen anzubringen:
Art der Markierung |
Länge |
Breite |
Abstand zwischen der Markierung |
|---|---|---|---|
Blockmarkierung |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
Leitlinie |
1,5 |
0,1 |
1,5 |
Warnlinie |
6,0 |
0,1 |
1,5 |
Sperrlinie |
0,1 |
||
Haltelinie |
0,5 |
Fahrradsymbol
Ein Fahrradsymbol kennzeichnet eine Radfahranlage:
Fahrverbotssymbol für Inline-Skaterinnen und -Skater
Kennzeichnung des Fahrverbots für Inline-Skaterinnen und -Skater auf einer Radfahranlage:
Blockmarkierung
Eine Blockmarkierung kennzeichnet Radfahrerüberfahrten:
Leitlinie
Eine Leitlinie dient zur Führung und Begrenzung bei Mehrzweckstreifen beziehungsweise bei Radfahren gegen die Einbahn:
Sperrlinie
Eine Sperrlinie dient zur Trennung zweier Verkehrsflächen (zum Beispiel Fahrbahn und Radfahrstreifen oder Geh- und Radweg):
Haltelinie
Eine Haltelinie dient zum Anhalten vor Kreuzungen:

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