Brückenmanagement
Ziel des Wiener Brückenmanagements ist ein hoher sicherheitstechnischer Standard der Objekte. Die Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit einer Brücke ist das vorrangige Ziel des Brückenerhalters. Dazu gehören eine genügende Tragfähigkeit und Standfestigkeit sowie eine ausreichende Gebrauchsfähigkeit. Dies wird durch verschiedene Maßnahmen des Brückenerhalters erreicht.
Wartung und Instandhaltung
Die Maßnahmen des Bereichs Wartung und Instandhaltung dienen dem einwandfreien Betrieb der Bauwerke und der Verkehrssicherheit. Wartungspläne garantieren eine periodische Wartung aller Objekte. Regelmäßig werden im Zuge der Frühjahrs- und Herbstwartung die Objekte der Abteilung Brückenbau und Grundbau (MA 29) kontrolliert und einer Wartung unterzogen.
Zur Wartung und Instandhaltung gehören folgende Arbeiten, die je nach Bereich in unterschiedlichen Abständen durchgeführt werden:
- Reinigung der Entwässerungseinrichtungen, um die Gefahr von Aquaplaning zu minimieren
- Auspumpen von Ölabscheidern und Pumpensümpfen
- Entfernen von Wandbeschmierungen
- Reinigung der Glaswände (Lärmschutzwände) und Glasdächer
- Säuberung der Dehnfugen am Beginn und am Ende größerer Brücken
- Entfernen von Ablagerungen beziehungsweise von Bewuchs im unmittelbaren Brückenbereich (zum Beispiel Sandbänke, Äste, Laub)
- Sofortmaßnahmen (zum Beispiel Absicherung und Instandsetzung nach Verkehrsunfällen, Behebung von kleineren Belagsschäden)
Bauwerksprüfung
Bauwerksprüfungen dienen der Erfassung, der Dokumentation und der Bewertung des Bauwerkszustandes. Es muss besonders die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit beurteilt werden. Die Prüfung kann Schäden rechtzeitig aufzeigen, Instandhaltungsprioritäten erkennbar machen und dadurch wirtschaftliche Gegenstrategien ermöglichen. Darüber hinaus liefern die Prüfergebnisse wertvolle Erfahrungen, wie sich eine Konstruktionsart bewährt. Sie leisten damit einen Beitrag zur Optimierung zukünftiger Planungen.
Die Wiener Brücken unterliegen einer regelmäßigen Bauwerksprüfung gemäß der Richtlinie "RVS 13.03.11 - Straßenbrücken". Dazu gehören die laufende Überwachung, die Kontrolle und die Prüfung.
Laufende Überwachung
Die laufende Überwachung dient der Feststellung der Funktionstüchtigkeit der Brückenbauwerke und der Verkehrssicherheit der Fahrbahn und der Brückenausrüstung. Die Überwachung wird mindestens alle vier Monate vom zuständigen Brückenmeister durchgeführt. Sie erstreckt sich auf Schäden, die bei sachgemäßer Besichtigung äußerlich erkennbar sind. Dazu zählen außergewöhnliche Veränderungen am Bauwerk (zum Beispiel Unfallschäden), Beschädigung der Fahrbahndecke oder Beschädigungen an Entwässerungseinrichtungen.
Kontrolle
Mindestens alle zwei Jahre werden vor allem das Tragwerk und alle beweglichen Teile der Brücke kontrolliert. Bewegliche Teile sind zum Beispiel Lager, Fahrbahnübergänge, Gelenke und Seile. Veränderungen des Erhaltungszustandes werden festgestellt und bewertet. Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie länger anhaltenden extremen Temperaturen, Hochwasser, Erdbeben, Unfällen und ähnlichem werden die Bauwerke zusätzlich gezielt auf mögliche Auswirkungen dieser Umstände hin besichtigt.
Prüfung
Mindestens alle sechs Jahre wird das gesamte Bauwerk inklusive aller Konstruktionsteile fachgerecht geprüft und bewertet. Pfeileruntersuchungen im Unterwasserbereich werden alle zehn Jahre durchgeführt. Mit der Leitung der Prüfung wird eine Prüfinstanz betraut, die einschlägige Erfahrungen in der Brückenprüfung beziehungsweise im Brückenbau hat. Diese beurteilt die grundlegenden statischen Verhältnisse des Objektes und schätzt den Einfluss von Schäden auf die Sicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ab. Die Prüfung erstreckt sich auf Fundamente, Widerlager, Pfeiler, Überbau, Lager, Gelenke, Fahrbahnübergänge und -decken, Gehwegbeläge, Abdichtungen, Entwässerungen, Randbalken, Geländer, Lärmschutzeinrichtungen, Besichtigungseinrichtungen, Verkehrszeichen, Einbautenleitungen und weitere Bestandteile.
Zustandsanalyse
Auf Grund der Bauwerksprüfung werden Gutachten über den Bauwerkszustand erstellt, in der mögliche Nutzungen oder Einschränkungen festlegt. Sollte festgestellt werden, dass bei einem Objekt Handlungsbedarf bestgeht, so werden weitere Maßnahmen festgelegt. Es kann sich dabei etwa um Gewichtsbeschränkungen, kurzzeitige Sperren oder Beschränkungen für Schwertransporte handeln. Alle Schäden und Mängel werden nach ihrer Dringlichkeit in einem Behebungsprogramm gereiht. Die weitere Entwicklung von Schäden beziehungsweise der Verschlechterung des Zustandes muss realistisch abgeschätzt werden. Daraus sind Schadensprognosen für das gesamte Objekt zu entwickeln.
Planung, Instandsetzung und Neubau
Die Ergebnisse der Bauwerksprüfung und die Schadenprognosen bilden die Grundlage einer optimierten Instandhaltungsstrategie. Sie beeinflussen die Entscheidung über den Zeitpunkt und die Art der Instandhaltungsmaßnahmen. Bei der Planung muss auf Jahre im Voraus die Instandsetzungsarbeiten an allen Wiener Brücken berücksichtigt werden. Im Zuge dieser Überlegungen wird entschieden, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden. Es können Instandsetzungsmaßnahmen, aber auch Neubauten von Brückenobjekten Ergebnis dieser Überlegungen sein. Hier werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die nicht nur das Brückenobjekt, sondern auch die Umfeldbedingungen betreffen. Darunter fallen Bauzeiten, notwendige Umleitungen sowie die Stadtentwicklung und die Infrastruktur des betroffenen Gebiets.
Weiterführende Informationen
Wiener Brückenbau und Grundbau (Magistratsabteilung 29)
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