CITES - Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Ein Graupapagei, der auf einem Ast sitzt

CITES ist eine 1973 abgeschlossene Handelskonvention. Sie wurde aus Besorgnis über den Einfluss des internationalen Handels auf die Überlebenschance wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Washington DC (USA) abgeschlossen. Deshalb wird CITES auch als Washingtoner Artenschutzübereinkommen bezeichnet. Österreich ist seit 1982 Mitglied dieser Konvention.

Das Ziel von CITES ist, durch kontrollierten Handel natürliche Ressourcen sicherzustellen. Eine wirtschaftliche Entwicklung soll dem Schutz der Biodiversität (Artenvielfalt) nicht entgegenstehen.

CITES arbeitet mit einer Liste bedrohter Tier- und Pflanzenarten (zirka 33.000 Exemplare), die nach ihrer Schutzbedürftigkeit in Klassen eingeteilt sind:


  1. Anhang I - Diese Arten (zum Beispiel Menschenaffen, Elefanten) sind vom Aussterben bedroht. Es besteht ein generelles Handelsverbot.
  2. Anhang II - Diese Arten (zum Beispiel Krokodile, Echsen) sind potenziell vom Aussterben bedroht. Der Handel wird zum Beispiel durch Quotenregelung kontrolliert.
  3. Anhang III - Diese Arten sind innerhalb eines Landes bedroht.

Handel artengeschützter Exemplare

Zwei violette Blüten der Pflanze Paphiopedilum (eine Frauenschuh-Art)

Für den Handel artengeschützter Exemplare sind CITES-Papiere erforderlich. In Österreich sind diese beim Lebensministerium (BMLFUW) zu beantragen. Davon betroffen sind der kommerzielle Import und Export. Das betrifft auch Privatpersonen als Touristen. Bei Fehlen dieser Papiere sind Beschlagnahmung, Geld- wie auch Haftstrafen möglich.

Die wichtigsten Ausnahmen vom Handelsverbot für Anhang I-Exemplare bestehen für Präkonventionsexemplare (Exemplare, die vor Abschluss der Handelskonvention oder vor Beitritt der Mitgliedsstaaten zu dieser Konvention erworben worden sind) und Nachzuchten beziehungsweise künstliche Vermehrungen.

Für Nachzuchten und Vermehrungen müssen sogenannte Nachzuchtmeldungen bei der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) als wissenschaftliche Stelle des Landes gemacht werden. Die Nachzuchtmeldung kann per E-Mail: post@ma22.wien.gv.at oder per Post an: Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22, 1200 Wien, Dresdner Straße 45, gesendet werden.

Meldeformular der Nachzucht: 15 KB RTF

Kostenlose Bestellung

Sie können die Folder "CITES in Wien" und "Reisen genießen - Arten erhalten - CITES: Internationaler Artenschutz" downloaden, als gedrucktes Exemplar online bestellen oder beim Folder-Telefon: +43 1 4000-73420 (Tonband) kostenlos anfordern.

Kontakt

Für weitere Auskünfte stehen Mag.a Dr.in Simone Klais und Dr. Josef Mikocki zur Verfügung.

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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