Besucherordnung im Nationalpark Donau-Auen
Die Lobau ist ein Teilgebiet des Nationalparks Donau-Auen. Aufgrund des diesbezüglichen Wiener Nationalparkgesetzes gelten bestimmte Ge- und Verbote.
Hinweise
- Der Aufenthalt unter Bäumen bei Sturm ist gefährlich und daher zu unterlassen.
- Der Besuch des Nationalparks erfolgt auf eigene Gefahr.
- Besucherinnen und Besucher werden um Verständnis für die Regelungen und um Mithilfe zu deren Einhaltung gebeten.
In den Donau-Auen ist nicht gestattet:
- Verlassen der gekennzeichneten Wege und der zum Baden ausgewiesenen Badebereiche
- Führen von Hunden ohne Leine
- Fahren mit Fahrrädern (ausgenommen auf besonders gekennzeichneten Wegen)
- Mitnahme und das Verwenden von Booten, Surfbrettern, Eislaufschuhen, Rollerskates, Skateboards und dergleichen
- Entfachen von Feuer
- Lärmen und Beunruhigen der Wildtiere
- Reiten, Fischen und Jagen
- Pflücken von Pflanzen
Verantwortlich für diese Seite:Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (Magistratsabteilung 49)
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