Besucherordnung im Nationalpark Donau-Auen

Orientierungsschilder aus Holz im Nationalpark Donau-Auen

Die Lobau ist ein Teilgebiet des Nationalparks Donau-Auen. Aufgrund des diesbezüglichen Wiener Nationalparkgesetzes gelten bestimmte Ge- und Verbote.


Hinweise

  • Der Aufenthalt unter Bäumen bei Sturm ist gefährlich und daher zu unterlassen.
  • Der Besuch des Nationalparks erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Besucherinnen und Besucher werden um Verständnis für die Regelungen und um Mithilfe zu deren Einhaltung gebeten.

In den Donau-Auen ist nicht gestattet:

  • Verlassen der gekennzeichneten Wege und der zum Baden ausgewiesenen Badebereiche
  • Führen von Hunden ohne Leine
  • Fahren mit Fahrrädern (ausgenommen auf besonders gekennzeichneten Wegen)
  • Mitnahme und das Verwenden von Booten, Surfbrettern, Eislaufschuhen, Rollerskates, Skateboards und dergleichen
  • Entfachen von Feuer
  • Lärmen und Beunruhigen der Wildtiere
  • Reiten, Fischen und Jagen
  • Pflücken von Pflanzen
Verantwortlich für diese Seite:
Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (Magistratsabteilung 49)
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