Fahrzeugabschleppung - Tarifübersicht
Die Kosten für Entfernung und Aufbewahrung von Kfz unterscheiden sich nach Art des Fahrzeuges und Aufwand. In einzelnen Fällen kann ein Fahrzeug auch ohne Kosten für die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer abgeschleppt werden.
Abschleppkosten von Fahrzeugen mit und ohne Kennzeichen
Art des Fahrzeuges |
Kosten für die Entfernung |
Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte |
|---|---|---|
Motorräder und Motorfahrräder |
242 Euro |
65 Euro |
Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder |
242 Euro |
65 Euro |
Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder |
242 Euro |
65 Euro |
Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm |
242 Euro |
65 Euro |
Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm |
242 Euro |
65 Euro |
Fahrräder |
60 Euro |
- |
Kosten für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge
Art des Fahrzeuges |
Verwahrkosten pro Tag |
Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte |
|---|---|---|
Fahrräder, Motorräder und Motorfahrräder |
6 Euro |
- |
Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder |
8 Euro |
- |
Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder |
9 Euro |
5 Euro |
Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm |
9 Euro |
- |
Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm |
21 Euro |
5 Euro |
Lastkraftwagen, Autobusse, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm |
37 Euro |
5 Euro |
Anhängewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm |
26 Euro |
- |
Gesetzliche Grundlagen
Verantwortlich für diese Seite:Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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