Fahrzeugabschleppung - Tarifübersicht

Die Kosten für Entfernung und Aufbewahrung von Kfz unterscheiden sich nach Art des Fahrzeuges und Aufwand. In einzelnen Fällen kann ein Fahrzeug auch ohne Kosten für die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer abgeschleppt werden.

Abschleppkosten von Fahrzeugen mit und ohne Kennzeichen

Art des Fahrzeuges

Kosten für die Entfernung

Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte

Motorräder und Motorfahrräder

242 Euro

65 Euro

Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder

242 Euro

65 Euro

Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder

242 Euro

65 Euro

Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

242 Euro

65 Euro

Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

242 Euro

65 Euro

Fahrräder

60 Euro

-

Kosten für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge

Art des Fahrzeuges

Verwahrkosten pro Tag

Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte

Fahrräder, Motorräder und Motorfahrräder

6 Euro

-

Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder

8 Euro

-

Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder

9 Euro

5 Euro

Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

9 Euro

-

Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

21 Euro

5 Euro

Lastkraftwagen, Autobusse, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

37 Euro

5 Euro

Anhängewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

26 Euro

-

Gesetzliche Grundlagen

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Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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