Verkauf gebrauchter Fahrzeuge und Geräte der Stadt Wien

Mitarbeiter der MA 48 mit interessiertem Kunden

Die Stadt Wien mustert mehrmals im Jahr alte Fahrzeuge und Geräte aus, die für den städtischen Intensivbetrieb nicht mehr geeignet sind. Diese werden jedoch nicht einfach verschrottet und entsorgt, sondern privaten Interessenten zum Verkauf angeboten. Die Wiederverwertung ist umwelfreundlicher als das sofortige Verschrotten.


Nächster Verkaufstermin

11. bis 15. Juni 2012, 8 bis 14 Uhr (Ende der Anbotsfrist: 20. Juni 2012, 13 Uhr)

Besichtigung

Aufgrund der Mängelbehaftung der angebotenen Fahrzeuge ist eine persönlich Besichtigung dringend angeraten. Technische Auskünfte über die Fahrzeuge und Geräte können aus organisatorischen Gründen nur während der Besichtigungszeiten vor Ort erteilt werden.

Weitere Termine

  • 6. bis 10. August 2012, 8 bis 14 Uhr (Ende der Anbotsfrist: 16. August 2012, 13 Uhr)
  • 8. bis 12. Oktober 2012, 8 bis 14 Uhr (Ende der Anbotsfrist: 17. Oktober 2012, 13 Uhr)
  • 19. bis 23. November 2012, 8 bis 14 Uhr (Ende der Anbotsfrist: 28. November 2012, 13 Uhr)

Besichtigungsort

  • Lagerplatz der MA 48 - Triester Straße
  • Triester Straße 6a (Anfahrt stadtauswärts nach der Ketzergasse, vor dem Wiener Tierschutzhaus)
  • 2331 Vösendorf

Einschränkungen der Gewährleistung

Sämtliche Fahrzeuge und Geräte sind reparaturbedürftig und amtlich nicht überprüft. Die Fahrzeuge und Geräte sind mängelbehaftet und dienen in der Regel als Ersatzteilspender. Mangels Zerlegbarkeit und technischer Prüfbarkeit kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden. Auch eine Gewährleistung für Verkehrs- und Betriebssicherheit wird ausgeschlossen. Technische Auskünfte über die Fahrzeuge und Geräte können aus organisatorischen Gründen nur während der Besichtigungszeiten vor Ort erteilt werden.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an die Käuferinnen und Käufer. Die einschränkenden Bedingungen der vorstehenden Zustandsbeschreibung sind zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Export aus der EU

Ursprungszertifikate für Käuferinnen und Käufer aus einem nicht der Europäischen Gemeinschaft angehörenden Drittland können nicht bereitgestellt werden. Auf die Einhebung der Umsatzsteuer gegen nachträgliche Vorlage einer Ausfuhrbestätigung kann nicht verzichtet werden. Die Umsatzsteuer ist in voller gesetzlicher Höhe zu entrichten und kann nach der Ausfuhr bei der MA 48 rückgefordert werden.

Besondere Hinweise für innergemeinschaftliche Lieferungen

Bei Vorlage einer gültigen UID-Nummer wird auf die Einhebung der Umsatzsteuer verzichtet.

Interessentenkartei

Durch die einmalige Eintragung in die Interessendatei kann man sich jederzeit über die aktuellen, zum Verkauf gelangenden Gebrauchtfahrzeuge und -geräte per E-Mail verständigen lassen.

Verkauf gebrauchter Fahrzeuge und Geräte - Interessentenkartei

Verantwortlich für diese Seite:
Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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