Richtlinien für Müllräume und Müllbehälterstandplätze für Restmüll und Altstoffe
Bei der Errichtung von Gebäuden und Wohnhäusern ist bereits in der Planungsphase Rücksicht auf die Entsorgungssituation zu nehmen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen Abfälle direkt auf den Liegenschaften, wo sie anfallen, gesammelt und entsorgt werden.
Folgende Informationen geben einen Überblick über die wichtigsten Kriterien für die Planung von Müllräumen und Müllbehälterstandplätzen. Die Vorgaben müssen bei der Planung von Architektinnen und Architekten sowie Bauherrinnen und Bauherren berücksichtigt werden. Die Angaben basieren auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und berücksichtigen die Vorgaben der ÖNORM S 2025 "Aufstellplätze für Abfallsammelbehälter.
- Planvidierung und gesetzliche Grundlagen
- Anzahl und Art der nötigen Sammelbehälter - Umleersystem
- Größe und Ausstattung von Müllräumen und Standplätzen im Freien
- Lage von Müllbehälterstandplätzen und Transportweg
- Sammlung mittels Pressmulden und Container - Abholsystem
- Angaben zu Müllsammelfahrzeugen
- Nach der Errichtung des Müllstandplatzes
Weiterführende Informationen
- Richtlinien der MA 48 für die Planung und Gestaltung von Müllräumen sowie Müllbehälterstandplätzen für Restmüll- und Altstoffe: 1 MB PDF
- Wiener Abfallwirtschaftsgesetz
- Wiener Bauordnung
- Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
- Baupolizei (MA 37)
- Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Verantwortlich für diese Seite:Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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