Annahmebestimmungen der Mistplätze
Die Benützung der Wiener Mistplätze unterliegt bestimmten Mengenbegrenzungen und Auflagen. Die Abgabe von größeren Mengen an nicht gefährlichen Abfällen, beispielsweise bei Wohnungsräumungen, ist kostenpflichtig (außer Elektroaltgeräte) und bei der Abfallbehandlungsanlage möglich. Zur Abgabe von Problemstoffen in Haushaltsmengen befindet sich auf jedem Mistplatz eine Problemstoffsammelstelle.
Maximale Abgabemenge
Pro Anlieferung darf die Summe aller abgegebenen Stoffe in der Regel maximal einen Kubikmeter betragen. Bei manchen Abfallfraktionen, wie zum Beispiel Asbestzement und Reifen, sind andere Mengenbeschränkungen vorgegeben. Genauere Informationen zu den Mengenangaben sind im Mistplatz-ABC zu finden.
Privatpersonen dürfen im Regelfall zweimal täglich je Anlieferung einen Kubikmeter am Mistplatz abgeben. Gewerbefahrzeuge dürfen nur einmal täglich einen Kubikmeter anliefern.
Ein Umgehen der Mengenbestimmungen durch das Abladen vor dem Mistplatz und Hineintragen von Altstoffen oder Abfällen ist nicht zulässig. Ebenso sind Teilabladungen untersagt.
Anlieferung mit Fahrzeugen mit Wiener Kennzeichen
- Privater PKW ohne Anhänger: zwei Mal täglich je ein Kubikmeter Abfall
- Privater PKW mit Anhänger: zwei Mal täglich je ein Kubikmeter Abfall
- Private Pritsche oder Bus mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen: zwei Mal täglich je ein Kubikmeter Abfall
- Gewerbefahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen: ein Mal täglich ein Kubikmeter nicht gefährlicher Abfall. Gefährlicher Abfall darf nicht abgegeben werden.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen: Die Anlieferung von Abfall ist unzulässig.
- Die Problemstoff-Anlieferung durch Botendienste ist unzulässig.
Anlieferung mit Fahrzeugen mit Nicht-Wiener Kennzeichen
- Privater PKW ohne Anhänger: zwei Mal täglich je ein Kubikmeter Abfall
- Privater PKW mit Anhänger: Die Anlieferung von einem Kubikmeter Abfall ist einmal im Quartal möglich. Dabei muss jedoch das Formular "Ausnahme von den Annahmebestimmungen" ausgefüllt werden.
- Private Pritsche oder Bus mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen: Die Anlieferung von einem Kubikmeter Abfall ist einmal im Quartal möglich. Dabei muss jedoch das Formular "Ausnahme von den Annahmebestimmungen" ausgefüllt werden.
- Gewerbefahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht: Die Anlieferung von Abfällen ist unzulässig.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen: Die Anlieferung von Abfällen ist unzulässig.
- Die Problemstoff-Anlieferung durch Botendienste ist unzulässig.
Nähere Informationen: Misttelefon, Telefonnummer: +43 1 546 48
Verantwortlich für diese Seite:Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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