Aufgaben des Wiener Landtages

Landesgesetzblatt, Geschäftsordnung, Verfassung

Gesetzgebung

Dem Landtag steht das Gesetzgebungsrecht sowohl für die einfache Landesgesetzgebung als auch für die Landesverfassungsgesetzgebung zu. Die Gesetzesvorlagen können als Regierungsvorlage, als Initiativantrag (Unterstützung von mindestens fünf Landtagsabgeordneten) oder auch im Wege eines Volksbegehrens im Landtag eingebracht werden. Gesetzesvorlagen werden im Landtag in zwei Lesungen behandelt, diese Lesungen können zusammen gelegt werden. Ein Landesgesetz muss nach seinem Beschluss der Bundesregierung vorgelegt werden, die binnen acht Wochen einen Einspruch erheben kann. In der Folge kann der Landtag - will er den Gesetzesbeschluss aufrecht erhalten - diesen mit erhöhten Quoten neuerlich beschließen (Beharrungsbeschluss). Das Landesgesetz tritt grundsätzlich nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union kam es auch zu Veränderungen für die Landesgesetzgebung. In den Angelegenheiten der Länder sind diese zur Umsetzungen von EU-Rechtsakten verpflichtet.

Rechtliche Grundlagen

Politische Kontrolle

Durch mündliche, schriftliche oder dringliche Anfragen und Anträge können die Abgeordneten zum Wiener Landtag die Arbeit der Landesregierung überprüfen. Die Mitglieder der Landesregierung sind dem Landtag für den Bereich der Landesvollziehung verantwortlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Landtag gegen die Mitglieder der Landesregierung Anklage beim Verfassungsgerichtshof erheben, ein Drittel der Landtagsabgeordneten kann beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stellen. Weiters kann der Landtag zur Überprüfung der Verwaltungsführung des Landeshauptmannes und der Mitglieder der Landesregierung Untersuchungsausschüsse einrichten.

Rechtliche Grundlagen

Wahl der Mitglieder des Bundesrates

Die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen proportional zu den Stärkeverhältnissen für die Dauer ihrer jeweiligen Wahlperiode gewählt. Die Wahl findet in der konstituierenden Sitzung des jeweiligen Landtages statt. Die Mitglieder des Bundesrates müssen nicht dem Landtag angehören, aber zu ihm wählbar sein. Derzeit entsendet der Wiener Landtag elf Mitglieder in den Bundesrat.

Vertreter Wiens im Bundesrat

Rechtliche Grundlagen

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Dr. Barbara Steininger (Wiener Stadt- und Landesarchiv)
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