Gleichbehandlungsbeauftragte (GBB)
Oft lassen sich Belästigungen durch Gespräche abklären. Die Gleichbehandlungsbeauftragte oder die stellvertretenden Gleichbehandlungsbeauftragten überlegen gemeinsam mit der betroffenen Person, welche Maßnahmen individuell den besten Erfolg ermöglichen. Dadurch werden die Fronten nicht sofort verhärtet und es bleibt Spielraum für zufriedenstellende Lösungen.
Die Gleichbehandlungsbeauftragten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie handeln nur dann, wenn die betroffene Person dies wünscht und nur im vereinbarten Ausmaß.
Aufbau
Die unabhängige und weisungsfreie Gleichbehandlungsbeauftragte wird von der Dienstgeberin Stadt Wien für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Mitteilungen von Bediensteten werden vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beenden der Funktion. Maßnahmen werden nur in jenem Ausmaß gesetzt, wie es die oder der Bedienstete wünscht.
Die Gleichbehandlungsbeauftragten sind Bindeglied zwischen den Bediensteten und
- Stadträtinnen und Stadträten sowie Magistratsdirektor beziehungsweise Magistratsdirektion,
- Dienststellen/Abteilungen/Teilunternehmungen,
- Kontaktfrauen,
- Personalvertretung/Gewerkschaft,
- Arbeitskreisen in personalrelevanten Entscheidungen.
Aufgaben
- Rat und Tat für Bedienstete der Stadt Wien in Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung (Entgegennahme von Wünschen, Anzeigen, Anregungen und Beschwerden)
- Berichtswesen und Frauenförderungspläne beziehungsweise Erstellung eines Vorschlags für das Gleichstellungsprogramm
- Stellen von Anträgen an die Gleichbehandlungskommission (GBK) beziehungsweise Anzeige an die Disziplinarbehörde (nur mit schriftlicher Zustimmung der oder des von Ungleichbehandlung Betroffenen)
- Mitarbeit in der Gleichbehandlungskommission, Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Teilnahme an den Sitzungen und Antragstellung an die Kommission wegen behaupteter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder des Frauenförderungsgebotes
- Übermittlung von Vorschlägen zur Gleichbehandlung an die verantwortlichen Stadträtinnen und Stadträte beziehungsweise an den Magistratsdirektor
- Erstellen von Vorschlägen für die Bestellung von Kontaktfrauen
Kontakt
Termine mit den Gleichbehandlungsbeauftragten können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart und festgesetzt werden.
Büro der Gleichbehandlungsbeauftragten
- Ursula Fliegelly
- Sekretariat
- 8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Fahrplanauskunft - Telefon: +43 1 4000-83140
- E-Mail: ursula.fliegelly@wien.gv.at
Gleichbehandlungsbeauftragte und Zuständigkeiten
Gleichbehandlung für die Wiener Stadtwerke (WStW)
- Silvia Lippert
- Telefon: +43 1 53123-39411
- E-Mail: silvia.lippert@wienstrom.at
Mag.a Elisabeth Assmair (Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten)
Kontaktformular
