Notwendige Schritte bei Änderungen - Parkpickerl

Bei einem Wechsel des Parkpickerl-Bezirks oder des Kennzeichens und bei der Rückgabe des Parkpickerls sind bestimmte Schritte notwendig.

Sie können alle Änderungen auch online erledigen:

  • Ich habe ein neues Fahrzeug (gleiches Kennzeichen).
    Sie müssen den Wechsel Ihres Fahrzeuges nicht beim Magistratischen Bezirksamt melden, wenn das Kennzeichen gleich geblieben ist.
  • Ich bin übersiedelt.
    Nach der Ummeldung Ihres Hauptwohnsitzes im Meldeservice müssen Sie die Änderung auch für das Parkpickerl durchführen lassen. Sie können dies online, persönlich, schriftlich oder per Fax beim Magistratischen Bezirksamt Ihres neuen Wohnsitzes beantragen. Sie müssen die Änderung des Hauptwohnsitzes jedenfalls vor dem Abstellen des Autos im neuen Bezirk melden, sonst kann das zu einer Strafe führen.
  • Ich habe ein neues Kennzeichen.
    Wenn Sie ein neues Kennzeichen haben, melden Sie dies umgehend online, persönlich, schriftlich oder per Fax beim Magistratischen Bezirksamt Ihres Wohnsitzes. Bei ausländischen Firmen-Fahrzeugen müssen Sie dazu den neuen Zulassungsschein vorlegen. Das kostet 35,70 Euro Verwaltungsabgabe und 14,30 Euro Bundesabgabe. Insgesamt bezahlen Sie also 50 Euro.
  • Ich möchte mein Parkpickerl zurückgeben, weil ich es nicht mehr benötige.
    Sie bekommen die Parkometerabgabe für alle Monate zurück, für die Sie Ihr Parkpickerl nicht mehr benötigen. Für begonnene Monate bekommen Sie kein Geld zurück. Sie können die Rückvergütung persönlich, schriftlich oder per Fax beim Magistratischen Bezirksamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Wir benötigen dazu einen Lichtbildausweis und die Bankdaten (Name des Kontoinhabers, IBAN und BIC) der Person, der das Parkpickerl gehört. Bitte geben Sie dazu den letzten Tag der Gültigkeit des Parkpickerls an. Das elektronische Parkpickerl wird dann mit Ende dieses Tages deaktiviert.
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