Heimaufsicht - Aufgaben und Kontakt

Die Heimaufsicht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) besucht regelmäßig soziale Einrichtungen für Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer anderen Notlage Hilfe brauchen. Sie überprüft, kontrolliert, begutachtet, berät und sorgt für die Behebung von Mängeln.

Kontakt

Zuständigkeit

Die Heimaufsicht ist für folgende Einrichtungen zuständig:

  • Öffentliche und private Wohn- und Pflegeheime
  • Tageszentren
  • Betreute Wohngemeinschaften
  • Obdachlosenhäuser
  • Tagesstruktur- und voll betreute Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Einrichtungen, die Heimhilfe durchführen
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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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