Zusammenarbeit Magistrat und Bezirke - Dezentralisierung in Wien
Die Zusammenarbeit der Bezirke mit dem Magistrat musste mit der seit 1987 geltenden Dezentralisierung auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die grundsätzliche Intention war, die Dezentralisierung ohne Personalvermehrung durchzuführen. Dieses Ziel konnte im Wesentlichen erreicht werden. In der für Rechnungs- und Abgabenwesen zuständigen Magistratsabteilung (MA 6) besteht eine eigene Buchhaltungsabteilung für die Dezentralisierung. Innerhalb der für Budgetfragen zuständigen Magistratsabteilung für Finanzwirtschaft, Haushaltswesen und Statistik (MA 5) gibt es ein eigenes Referat für Bezirksbudgets.
Meinungsverschiedenheiten
Einer besonderen Regelung bedarf die Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bezirksorganen (das heißt Bezirksvertretung, Bezirksvorsteherin beziehungsweise Bezirksvorsteher und Ausschuss einer Bezirksvertretung) und Dienststellen des Magistrats.
Die Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (§ 31 Abs. 4) sieht in solchen Fällen unabhängig von der Art des Mitwirkungsrechtes vor, dass die amtsführende Stadträtin beziehungsweise Stadtrat versuchen muss, die Meinungsverschiedenheiten zu bereinigen. Gelingt das nicht, ist die Angelegenheit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zur Entscheidung vorzulegen.
Bezirksreferentin/Bezirksreferent
In jeder Dienststelle, die mit Bezirksangelegenheiten beschäftigt ist, wird jeweils eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter für jeden Bezirk als Bezirksreferentin beziehungsweise Bezirksreferent eingesetzt. Die jeweilige Person ist unmittelbare Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner der Bezirksvorsteherin beziehungsweise des Bezirksvorstehers. Sie oder er muss ihr oder ihm die erforderlichen Informationen geben, Wünsche des Bezirks entgegennehmen und die Zusammenarbeit fördern.
In regelmäßig abzuhaltenden Koordinationsgesprächen (unter dem Vorsitz der Bezirksvorsteherin beziehungsweise des Bezirksvorstehers) berichten die Bezirksreferentinnen und –referenten in einem Plenum über bezirksrelevante Fragen. Die Bezirksreferentinnen und –referenten erfüllen ihre Tätigkeit zusätzlich zu den Aufgaben, die ihnen im Rahmen der Dienststellen übertragen sind.
Bezirkskoordinatorin/Bezirkskoordinator
Für jeden Bezirk ist auch eine Bezirkskoordinatorin beziehungsweise ein Bezirkskoordinator eingesetzt. Sie oder er ist Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner der Bezirksvorsteherin beziehungsweise des Bezirksvorstehers. Sie oder er unterstützt die Bezirksvorsteherin oder den Bezirksvorsteher in schwierigen Fragen, in denen zum Beispiel die Zusammenarbeit mehrerer Dienststellen auf Bezirksebene erforderlich ist. Die Bezirkskoordinatorinnen und -koordinatoren üben ihre Aufgabe neben den Funktionen aus, die ihnen in ihrer Dienststelle zugeordnet sind.
Bereichsleiterin/Bereichsleiter
Eine Bereichsleiterin oder ein Bereichsleiter für Bürgerservice und Dezentralisierung ist Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner der Bezirksvorsteherin beziehungsweise des Bezirksvorstehers. Sie oder er berichtet der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister sowie der Magistratsdirektorin oder dem Magistratsdirektor oder auch den amtsführenden Stadträtinnen und Stadträten über die Dezentralisierung. Soweit den Dienststellen Weisungen zu erteilen sind, die die Dezentralisierung betreffen, kommt der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter ein Weisungsrecht zu.
Bereichsleitung
Der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter steht ein Stab von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite, die Bereichsleitung Dezentralisierung. Diese sorgt für die Gesamtkoordination.
Zu ihren Hauptaufgaben zählen:
- Klärung von Problemen sowohl der Bezirke als auch der Dienststellen, soweit dezentralisierte Aufgabenbereiche betroffen sind
- Vorbereitung beziehungsweise Anpassung der zur Durchführung der Dezentralisierung notwendigen Verfügungen und Organisationsmaßnahmen
- Information und Beratung der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher
Fallweise nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereichsleitung über Ersuchen der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher an Sitzungen von Bezirksorganen teil.
Bereichsleitung Dezentralisierung
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