Änderung der Wohnsitzqualität - Hauptwohnsitz wird weiterer (Neben-, Zweit-)Wohnsitz oder umgekehrt
Voraussetzungen
Eine Ummeldung ist dann erforderlich, wenn sich die Wohnsitzqualtität ändert, also wenn ein Hauptwohnsitz zu einem weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) wird oder umgekehrt.
Wollen Sie nur einen neuen Wohnsitz anmelden und gegebenenfalls gleichzeitig einen anderen Wohnsitz abmelden, finden Sie die entsprechenden Informationen unter Anmelden eines Wohnsitzes.
Die Ummeldung kann auch von einer Vertrauensperson (BotIn ohne Vollmacht) am Meldeservice oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel erforderlich. Das Wiener Meldeservice wird postalisch übermittelte Originaldokumente (wie z. B. einen Lichtbildausweis) per RSb-Brief zurücksenden, kann aber keine Garantie für den Postweg übernehmen.
Weitere Informationen:
- Anmelden eines Wohnsitzes
- "Hauptwohnsitz, weitere Wohnsitze" und "Mittelpunkt der Lebensbeziehung"
- Checkliste Umzug
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular, das ist der Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen unterschrieben. Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist für die Ummeldung nicht ausreichend.
- Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
- Identitätsdaten des (der) Meldepflichtige(n): Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
- Etwaige akademische Grade (z. B. Verleihungsurkunde)
- Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss
- Eventuell rechtskräftiger Beschluss über die Sachwalterschaft
- Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.
Zuständige Stelle
- Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
- Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Änderung der Wohnsitzqualität (Ummeldung) muss innerhalb eines Monats vorgenommen werden.
Beachten
- Für jede Person im Haushalt (auch EhepartnerIn, Kinder) muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden.
- Ummeldungen per Fax oder Internet sind nicht möglich.
- Verantwortlich für die Ummeldung sind die UnterkunftnehmerInnen.
- Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten umgemeldet werden.
- Besachwaltete Menschen müssen von den UnterkunftgeberInnen bzw. SachwalterInnen umgemeldet werden.
- Eintragung in das Standarddokumenteregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumenteregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für einen Meldevorgang (z. B. einer Änderung der Wohnsitzqualität) vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Meldeservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
