Feuerpolizei
In Gangbereichen und auf Dachböden werden manchmal Gegenstände unzulässig gelagert. Die Überschreitung von Abgasgrenzwerten von Heizungsanlagen oder beim Verbrennen im Freien kann zu Geruchsbelästigungen führen.
In diesen Fällen wird die Feuerpolizei aktiv. Sie achtet auf die Einhaltung des Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetzes und der zugehörigen Verordnungen. Damit trägt sie zur sicheren Benutzung von Gebäuden, zum Beispiel durch die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen, und dem Schutz der Umwelt bei.
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Informationsblätter Feuerpolizei
Kontakt
- Feuerpolizei
- Journaldienst des Dezernat A
Telefon: +43 1 4000-36010
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
Weiterführende Informationen
- Bestellung zum Überprüfungsorgan gemäß Feuerpolizeigesetz – Antrag
- Abgasmessungen gemäß Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz
- Aktuelle Liste der bestellten Überprüfungsorgane (817 KB PDF)
- Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz – WFLKG
- Wiener Kehrverordnung
- Wiener Feuerpolizeiverordnung
- Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz; Bestellung zu Überprüfungsorganen
- Überprüfungsentgeltverordnung
- Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung
- Kehrtarif
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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